Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

"...endlich 17!"

 

/ Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Leistungsbeschreibung

17-jährige Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung bis zu ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Prüfbescheinigung für BF-17-Fahranfänger

Nach bestandener Prüfung bekommen die Fahranfänger eine BF-17- Prüfbescheinigung. Diese dient als Nachweis der Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. Der reguläre Führerschein wird - sofern keine weiteren Klassen abgelegt werden - in der Regel zum 18. Geburtstag per Post zugesandt. Sollte der Führerschein einmal nicht rechtzeitig ankommen, gilt die BF-17-Bescheinigung auch ab dem 18. Lebensjahr für maximal  3 Monate als Nachweis der Fahrerlaubnis. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Fahrzeug auch mit der BF-17-Bescheinigung unbegleitet gefahren werden.

Begleitpersonen

Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Für die Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Verstöße gegen die Auflagen führen zum unverzüglichen Widerruf der Fahrerlaubnis.

Die Begleitperson muss darüber hinaus
  • namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
  • mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
  • sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (vormals Verkehrszentralregister) haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Fahranfänger müssen zunächst einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

Benötigt werden außerdem:
Seit Kurzem können die Anträge auch online durch die Fahrschule an die Führerscheinstelle übermittelt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter FAO (Online-Antragstellung über die Fahrschulen).


Welche Fristen muss ich beachten?

Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 Jahren erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis.

Was sollte ich noch wissen?

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die BF-17-Fahranfänger erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres fahren!

Das Fahren ohne Begleitperson führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis! Zudem wäre vor einer Neuerteilung ein kostenintensives Aufbauseminar zu absolvieren.
 

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