Schlüsselzahlen



Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld zwölf im Führerschein eingetragen.



Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie im Feld zwölf in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen.

Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes zwölf unter den Spalten neun bis zwölf vermerkt.

Schlüsselzahlen der Europäischen Union

Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). 

Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil).

Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt.

Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten.
01, 01.01, 01.02 und 01.03
02
03
05, 05.01, 05.02, 05.03, 05.04, 05.05, 05.06 und 05.07
10
15
20
25
30
35
40
42
43
44, 44.01, 44.02, 44.03, 44.04, 44.05, 44.06, 44.07 und 44.08
45
50
51
70
71
78
79
95

Nationale Schlüsselzahlen

Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland.
104
171
172
173
174
175
176
178
181

Wichtiger Hinweis:

Bei den Schlüsselzahlen 01 bis 09 handelt es sich um Auflagen, deren Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Bei den Schlüsselzahlen 10 bis 69 und 72 bis 79 handelt es sich um Beschränkungen, deren Verstoß den Strafbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.

Schlüsselzahlen sind folglich unbedingt zu beachten!

 

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