Hilfen für ein den besonderen Bedürfnissen des behinderten Menschen entsprechendes Wohnen

Leistungsbeschreibung

Es gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Eingliederungshilfe, dem behinderten Menschen das Wohnen „in den eigenen vier Wänden" zu ermöglichen.

Hierfür sind oft bauliche Maßnahmen erforderlich. Wenn für diese Maßnahmen vorrangige Leistungen anderer Träger nicht in Betracht kommen oder nicht ausreichen, kommen unter Umständen Mittel der Eingliederungshilfe in Betracht für zum Beispiel

  • den behinderungsbedingten Umbau des Badezimmers oder der Toilette,
  • die Errichtung von Rampen außerhalb oder innerhalb des Hauses oder auch
  • der Einbau eines Treppenliftes.

Übernommen werden aber nur die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Auch hier ist es ratsam, Leistungen zunächst bei den Krankenkassen, Pflegeversicherungen oder dem Wohnungsbauförderungsamt zu beantragen.

Wenn danach eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommt, ist diese abhängig vom Einkommen und Vermögen des volljährigen Antragstellenden bzw. der Eltern des minderjährigen Antragstellenden.

Wenn mit den Maßnahmen vor der Entscheidung des Eingliederungshilfeträgers begonnen wird, erlischt der Anspruch. Es ist insofern besonders wichtig, sich rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen zu erkundigen.

 

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