Überörtliche Hilfe

Die zuständigen kommunalen Gefahrenabwehrbehörden in Nordrhein-Westfalen erstellen Gefahrenabwehrpläne für den Einsatz der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.

In großen, komplexen oder lange andauernden Lagen, wie dies zum Beispiel bei einem großflächigen Waldbrand der Fall ist, reichen die vorhandenen Ressourcen der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft oftmals nicht aus. In diesen Fällen bedarf es einer schnellen und strukturierten Unterstützung durch andere Gebietskörperschaften, die sogenannte „überörtliche Hilfe“.

Ziel aller Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes im Bereich der überörtlichen Hilfe ist es, den Mangel an Ressourcen zu kompensieren und den Betroffenen schnellstmöglich eine bedarfsgerechte Hilfe zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden in NRW landesweit einheitliche Konzepte und Einheiten der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes entwickelt.
(vgl. Präsentation „Katastrophenschutz-Konzepte in Nordrhein-Westfalen“ der Bez.-Reg. Arnsberg; Stand 02/14)

So ist auch im Regierungsbezirk Münster eine überörtliche Hilfe zum Katastrophenschutz aufgestellt worden. Einheiten der Feuerwehren können kurzfristig über Gemeindegrenzen hinaus eingesetzt werden. Die überörtliche Hilfe umfasst rund 750 Feuerwehreinsatzkräfte mit etwa 150 Fahrzeugen. Dieser mobile Verband erhöht die Anzahl der Einsatzkräfte in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt bei Bedarf.

Die Bezirksregierung koordiniert mit der überörtlichen Hilfe auch ihre Unterstützung des Katastrophen­schutzes in anderen Bundesländern. Dies war bereits bei Elbe- und Oder-Hochwassern der Fall, aber auch bei den Sturm- beziehungsweise Unwettereinsätzen in NRW. Denkbar ist auch der Einsatz im benachbarten europäischen Ausland. 

Weitere Infos hierzu finden sie unter: https://www.idf.nrw.de/service/downloads/downloads_katastrophenschutz.php

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.