Landschaftsplanung


Die Landschaftsplanung ist in NRW das zentrale Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf den Außenbereich.

Nach § 7 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz haben die Kreise unter Beachtung der sonstigen Ziele und Erfordernisse der Raumordnung Landschaftspläne für ihr Gebiet aufzustellen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Land- und Forstwirtschaft, dem ehrenamtlichen Naturschutz, der Politik und Verwaltung vor Ort u.a..

Die Landschaftsplanung bietet viele Chancen

  • Detaillierte Informationen über den Zustand von Natur und Landschaft
  • Erhaltung und Entwicklung schutzwürdiger Arten, Biotope und Landschaftselemente sowie ihrer Lebensgemeinschaften
  • Vernetzung von Biotopen und damit Förderung und Erhaltung der Biodiversität
  • Bewahrung der Charakteristik und Erhöhung der Attraktivität und Erholungseignung eines Landschaftsraumes für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer
  • Information und Beratung von Landeigentümern über Fördermittel und die Möglichkeit, mit einfachen Maßnahmen wichtige Beiträge zum Naturschutz zu leisten
  • Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zum Klimaschutz durch Änderungen der Landnutzungen und daraus bedingte Verringerung der CO2 Emissionen
  • Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie im Kontext des Fließgewässerentwicklungsprogramms Kreis Steinfurt

Landschaftspläne und -plangebiete im Kreis Steinfurt

Der Kreis Steinfurt ist in 26 Plangebiete eingeteilt. Hiervon sind fünf Landschaftspläne bereits rechtskräftig. Die Pläne für die Kommunen Tecklenburg und Hörstel befinden sich momentan in Aufstellung. Zudem erfolgt zur Zeit die 6. Änderung des Landschaftsplans I Grevener Sande. Mit der frühzeitigen Beteiligung werden die Plan- und Textentwürfe Online gestellt.

Eine Übersicht über die Schutzgebiete und rechtskräftigen Landschaftspläne im Kreis Steinfurt finden Sie auch in unserem Geodatenatlas unter der Rubrik Umwelt.

Inhalte und Bestandteile der Landschaftspläne

Der Landschaftsplan besteht aus zwei Karten und einem Texteil, in denen Dartellungen und Festsetzungen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft getroffen und erläutert werden.

Die in der Entwicklungskarte dargestellten Enwicklungsziele für die zukünftige Landschaftsentwicklung sind behördenverbindlich. Sie entfalten keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Einzelnen. Zu den Entwicklungszielen gehören insbesondere die Erhaltung, die Anreicherung oder die Wiederherstellung bestimmter Landschaftsräume. Ausführliche Beschreibungen und die Erläuterungen der Entwicklungsziele sind im Textband zu finden.

Die Festsetzungskarte stellt das Kernstück des Landschaftsplans dar. Sie setzt rechtsverbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger  Schutzfestsetzungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile) flächenscharf fest. Darüber hinaus werden aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wertvolle Flächen, wie unter anderem Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, geschützte Biotope, nicht umbruchwürdiges Grünland, vegetationskundlich bedeutsame Flächen, Brachflächen mit Zweck-bestimmung sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen dargestellt. Die Karte kann auch die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendigen Regelungen enthalten, die zum Beispiel  die Jagd, die Fischerei oder bestimmte Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Kanubefahrung) betreffen. Die Beschreibung der Schutzgebiete und -objekte, die Schutzzwecke, die jeweiligen Ver- und Gebote sowie die Erläuterungen finden Sie im Textband.

Der Textband eines Landschaftsplanes ist in einen allgemeinen Teil und in einen Satzungsteil gegliedert. Im allgemeinen Teil finden Sie Erläuterungen zum Zielkonzept und zu den rechtlichen und planerischen Grundlagen und Vorgaben. Im Satzungsteil finden Sie die textlichen Festsetzungen, Darstellungen und Erläuterungen. Dazu gehören die Darstellung der Entwicklungsziele, Ver- und Gebote für die Schutzgebiete und Schutzobjekte, Zweckbestimmung für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Die Festsetzungen und Darstellungen, also die rechtsverbindlichen Texte, finden Sie auf der linken Seite, die Erläuterungen dazu auf der rechten Seite.

 

Landschaftsplan I Grevener Sande...

Landschaftsplan II Schafbergplatte...

Landschaftsplan III Lienen...

Landschaftsplan IV Emsaue-Nord...

Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck...

Verfahren und Beteiligungmöglichkeiten

Der Landschaftsplan wird vom Kreistag als Satzung beschlossen. Für jeden Plan wird ein lokaler Arbeitskreis eingerichtet, um die jeweiligen Besonderheiten sowie Ortskenntnisse der Beteiligten zu berücksichtigen und größtmögliches Einvernehmen zu erzielen.

Bis zum Erlass der Satzung werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens  intensive Beteiligungen durchgeführt, in denen die Öffentlichkeit zu verschiedenen Verfahrensschritten u.a. online über unser Beteiligungsportal mitwirken kann. Hierüber wird bei einer Bürgerversammlung vor Ort informiert. 

Informationen zu den Inhalten der Landschaftspläne sowie zum Verfahren zur Aufstellung sind auch im Flyer zur Landschaftsplanung zu finden.

Kontakt

Für Fragen und weitere Informationen zur Landschaftsplanung sowie zu den Landschaftsplänen wenden Sie sich bitte an die folgenden Personen:

Planung
Anna-Maria Junge
Landschaftsplan V Tecklenburg, 6. Änderung Landschaftsplan I Grevener Sande
Tel.: 02551 69 1478
E-Mail: anna-maria.junge@kreis-steinfurt.de

Claire Schabbon
Landschaftsplan VI Hörstel
Tel.: 02551 69 1472
E-Mail: claire.schabbon@kreis-steinfurt.de
Informationen zum Verfahren
Meike Graefe
Verwaltung
Tel.: 02551 69 1497
E-Mail:  meike.graefe@kreis-steinfurt.de
Umsetzung
Benedikt Brink
Tel.: 02551 69 1421
E-Mail: benedikt.brink@kreis-steinfurt.de


 

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