Bauvoranfrage
⇑ / Bauvoranfrage
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
- § 77 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
3.1.4.6
Entscheidung über die Erteilung eines Vorbescheides
Gebühr: Euro 50 bis 100 Prozent der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2 oder 2.4.3
100 Prozent der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1 bis 2.4.3 ist für einen Vorbescheid nach Prüfung sämtlicher Bauvorlagen mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise (Tarifstelle 2.1.5) zu erheben
Geltungsdauer der Genehmigung oder des Vorbescheides
3.1.4.7.1
Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Genehmigung oder des Vorbescheides (§ 75 BauO NRW 2018 auch in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW 2018)
Gebühr: 20 Prozent der für die Genehmigung oder den Vorbescheid erhobenen Gebühr
jedoch mindestens Euro 50
höchstens aber Euro 500
3.1.4.7.2
Entscheidung über die erneute Erteilung einer durch Fristablauf erloschenen Baugenehmigung oder eines Vorbescheides, wenn sich die baurechtlichen Beurteilungsgrundlagen inzwischen nicht wesentlich geändert haben und die Bauvorlagen mit den zur erloschenen Baugenehmigung gehörenden Bauvorlagen im Wesentlichen übereinstimmen
Gebühr: 33,3 Prozent der Gebühr nach Tarifstellen 3.1.4.1, 3.1.4.2, 3.1.4.3, 3.1.4.4, 3.1.4.5 oder 3.1.4.6
jedoch mindestens Euro 50
höchstens aber Euro 500
Formulare
- Antrag Vorbescheid (Sonderbau)
- Antrag Vorbescheid (vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
- Antrag Vorbescheid (Werbeanlage)
- Baubeschreibung Vorbescheid
- Betriebsbeschreibung Vorbescheid (gewerbliche Anlagen)
- Betriebsbeschreibung Vorbescheid (landwirtschaftliches Vorhaben)