Schulaufsicht - Schulamt für den Kreis Steinfurt
Das Schulamt für den Kreis Steinfurt ist als untere staatliche
Schulaufsichtsbehörde zuständig für die dienst- und fachaufsichtlichen
Angelegenheiten der Grundschulen sowie für die fachaufsichtlichen
Angelegenheiten der Haupt- und Förderschulen im Kreis Steinfurt.
Der schulfachliche Bereich befasst sich mit pädagogischen,
unterrichtsfachlichen, schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten.
Der verwaltungsfachliche Bereich umfasst insbesondere Schulrecht mit
schülerrechtlichen Aspekten und Personalangelegenheiten der Lehrer/innen.
In Angelegenheiten der Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs sowie in dienstaufsichtlichen Angelegenheiten der Haupt- und Förderschulen ist die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Der Landrat, vertreten durch das Schul-, Kultur- und Sportamt ist in Angelegenheiten der kreiseigenen Schulen als Schulträger zuständig.
Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick in die verschiedenen Aufgabengebiete des Schulamtes für den Kreis Steinfurt.