Schulaufsicht - Schulamt für den Kreis Steinfurt
Das Schulamt für den Kreis Steinfurt ist als untere staatliche
Schulaufsichtsbehörde zuständig für die dienst- und fachaufsichtlichen
Angelegenheiten der Grundschulen sowie für die fachaufsichtlichen
Angelegenheiten der Haupt- und Förderschulen im Kreis Steinfurt.
Der schulfachliche Bereich befasst sich mit pädagogischen,
unterrichtsfachlichen, schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten.
Der verwaltungsfachliche Bereich umfasst insbesondere Schulrecht mit
schülerrechtlichen Aspekten und Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer.
In Angelegenheiten der Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs sowie in dienstaufsichtlichen Angelegenheiten der Haupt- und Förderschulen ist die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Der Landrat, vertreten durch das Amt für Schule, Sport und Integration ist in Angelegenheiten der kreiseigenen Schulen als Schulträger zuständig.
Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick in die verschiedenen Aufgabengebiete des Schulamtes für den Kreis Steinfurt.