Schulamt für den Kreis Steinfurt - Schulaufsichten

Das Schulamt für den Kreis Steinfurt ist als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde zuständig für die dienst- und fachaufsichtlichen Angelegenheiten der Grundschulen sowie für die fachaufsichtlichen Angelegenheiten der Haupt- und Förderschulen im Kreis Steinfurt.

Der schulfachliche Bereich  befasst sich mit pädagogischen, unterrichtsfachlichen, schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten.

Der verwaltungsfachliche Bereich umfasst insbesondere Schulrecht mit schülerrechtlichen Aspekten und Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer.

In Angelegenheiten der Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs sowie in dienstaufsichtlichen Angelegenheiten der Haupt- und Förderschulen ist die Bezirksregierung Münster als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.

Der Landrat, vertreten durch das Amt für Schule, Sport und Integration, ist in Angelegenheiten der kreiseigenen Schulen als Schulträger zuständig.

Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick in die verschiedenen Aufgabengebiete des Schulamtes für den Kreis Steinfurt.

 

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