Unterhaltsvorschuss
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Leistungsbeschreibung
Als alleinerziehende Mutter oder Vater können Sie zur Sicherung des Unterhalts Ihres Kindes Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn das Kind
- im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- von dem anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt bzw. Waisenrente bekommt.
Weitere Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:
- das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II, oder die Hilfebedürftigkeit kann durch die Unterhaltsleistung vermieden werden, oder
- der betreuende Elternteil verfügt mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600,- €
Die Unterhaltsvorschussleistung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Die Höhe der Leistungen beträgt seit dem 01. Januar 2023:
- für Kinder unter 6 Jahren maximal 187,- € monatlich
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren maximal 252,- € monatlich
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren maximal 338,- € monatlich
Zahlungen des Unterhaltspflichtigen und Waisenbezüge werden auf die Leistung angerechnet.
An wen muss ich mich wenden?
Name | Ansprechpartner für... | Telefon |
Frau Hauenherm | Sachgebietsleiterin |
02551 / 692311 |
Heranziehung
Unterhaltspflicht
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Frau Schulze-Bilk | A - Bei Ni - Nz |
02551 / 692363 |
Frau Holz | Bej - Dan Musd - Nh |
02551 / 692360 |
Frau Maihaus | Dao - Har O - Pd |
02551 / 692362 |
Frau Voß |
Arbeitsgruppenleiterin Lo - Musch |
02551 / 692361 |
Herr Oelgeklaus | Has -Ln Pe - Pk |
02551 / 692358 |
Frau Haverkamp | Pl - Rar Vio - Z |
02551 / 692365 |
Ras - Vin
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02551/ 692359
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Bewilligung
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A - Dem
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02551/ 692368
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Den - Ha
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02551/ 692369
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Frau Kleimann | Hb - Osm |
02551 / 692367 |
Frau Florack | Osn - Z |
02551 / 692366
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Anträge / Formulare
Unterlagen für die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen und zur Einkommenserklärung als Unterhaltspflichtiger erhalten Sie hier:
- Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen (PDF)
- Erklärung des Unterhaltspflichtigen zum Einkommen (PDF)
- Infoblatt zum Nachweis des Einkommens (PDF)
- Arbeitsverdienstbescheinigung UVG (PDF)
- Flyer zum Unterhaltsvorschuss (PDF)
- Infoblatt zum Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (PDF)
- Merkblatt bzw. Infoblatt zum Unterhaltsvorschuss (PDF)
- Überprüfungsbogen (PDF)
Links