Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Leistungsbeschreibung

Als alleinerziehende Mutter oder Vater können Sie zur Sicherung des Unterhalts Ihres Kindes Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn das Kind

  • im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
  • von dem anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt bzw. Waisenrente bekommt.

Weitere Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:

  • das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II, oder die Hilfebedürftigkeit kann durch die Unterhaltsleistung vermieden werden, oder
  • der betreuende Elternteil verfügt mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600,- €

Die Unterhaltsvorschussleistung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

Die Höhe der Leistungen beträgt seit dem 01. Januar 2024:

  • für Kinder unter 6 Jahren maximal 230,- € monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren maximal 301,- € monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren maximal 395,- € monatlich

Zahlungen des Unterhaltspflichtigen und Waisenbezüge werden auf die Leistung angerechnet.

Formulare

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können ab sofort Online beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite www.familienportal.nrw/unterhaltsvorschuss-nrw/antrag

Sofern Sie die den Antrag nicht digital signiert haben (z.B. mit dem neuen Personalausweis), müssen Sie das Unterschriftenblatt ausdrucken, unterschreiben und an folgende Adresse senden:

Kreis Steinfurt

Unterhaltsvorschusskasse

Tecklenburger Str. 10

48565 Steinfurt

Der Antrag ist erst mit dem Tag des Eingangs der Unterschriftenseite bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt. Wir empfehlen daher den Antrag direkt mittels des neuen elektronischen Personalausweises zu signieren. Informationen hierzu finden Sie auch unter BundId.

Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. 

Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:

Ansprechpunkt

NameAnsprechpartner fürTelefon
Frau Voß
Arbeitsgruppenleitung02551/692361

Heranziehung
Unterhaltspflicht

Frau VoßLo - Nor02551/692361
Frau Schulze-BilkA - Bei
Sk - Tam
02551/692363
Frau HolzBej - Dan
Schulu - Sj
02551/692360
Frau MaihausDao - Har
Ri - Schult
02551/692362
Herr OelgeklausHas - Ln
Nos - Rh
02551/692358
Frau HaverkampTan - Z02551/692365




Bewilligung
Frau VorsthoveGrundsatzangelegenheiten02551/692364
Frau ArntzenA - Derm02551/692368
Frau SchultejannDern - Hk02551/692369
Frau BreyerHl - Pan02551/692367
Frau FlorackPao - Z02551/692366


Birgitta Hauenherm
Sachgebietsleitung Unterhaltsvorschuss

Kontakt:

Frau Hauenherm

Tel.: 02551 69-2311

Funktion

Jugendamt Wirt. Jugendhilfe, UVG, Beistand-/Vormundschaften

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2023. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2023


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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