Unterhaltsvorschuss
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Leistungsbeschreibung
Als alleinerziehende Mutter oder Vater können Sie zur Sicherung des Unterhalts Ihres Kindes Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn das Kind
- im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- von dem anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt bzw. Waisenrente bekommt.
Weitere Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:
- das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II, oder die Hilfebedürftigkeit kann durch die Unterhaltsleistung vermieden werden, oder
- der betreuende Elternteil verfügt mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600,- €
Die Unterhaltsvorschussleistung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Die Höhe der Leistungen beträgt seit dem 01. Januar 2023:
- für Kinder unter 6 Jahren maximal 187,- € monatlich
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren maximal 252,- € monatlich
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren maximal 338,- € monatlich
Zahlungen des Unterhaltspflichtigen und Waisenbezüge werden auf die Leistung angerechnet.
An wen muss ich mich wenden?
Name | Ansprechpartner für... | Telefon |
Frau Hauenherm | Sachgebietsleiterin |
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Heranziehung
Unterhaltspflicht
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Frau Voß | Arbeitsgruppenleiterin Lo - Nor |
02551 / 692361 |
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A - Bei
Sk - Tam
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02551 / 692363
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Frau Holz | Bej - Dan Schulu - Sj |
02551 / 692360 |
Frau Maihaus | Dao - Har Ri - Schult |
02551 / 692362 |
Herr Oelgeklaus | Has -Ln Nos - Rh |
02551 / 692358 |
Tan -Z
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02551 / 692365
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Bewilligung
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Grundsatzangelegenheiten
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02551 / 692364
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A - Den
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02551/ 692368
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Deo - I
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02551/ 692369
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Frau Kleimann | J - Ras |
02551 / 692367 |
Frau Florack | Rat - Z |
02551 / 692366
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Anträge / Formulare
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können ab sofort Online beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite www.familienportal.nrw/unterhaltsvorschuss-nrw/antrag.
Sofern Sie die den Antrag nicht digital signiert haben (z.B. mit dem neuen Personalausweis), müssen Sie das Unterschriftenblatt ausdrucken, unterschreiben und an folgende Adresse senden:
Kreis Steinfurt
Unterhaltsvorschusskasse
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Der Antrag ist erst mit dem Tag des Eingangs der Unterschriftenseite bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt. Wir empfehlen daher den Antrag direkt mittels des neuen elektronischen Personalausweises zu signieren. Informationen hierzu finden Sie auch unter BundId.
Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen.
Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
Weitere Vordrucke/Formulare/Flyer:
- Erklärung des Unterhaltspflichtigen zum Einkommen (PDF)
- Infoblatt zum Nachweis des Einkommens (PDF)
- Arbeitsverdienstbescheinigung UVG (PDF)
- Flyer zum Unterhaltsvorschuss (PDF)
- Infoblatt zum Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (PDF)
- Merkblatt bzw. Infoblatt zum Unterhaltsvorschuss (PDF)
- Überprüfungsbogen (PDF)
Links