Unterhaltsvorschuss

/ Unterhaltsvorschuss

Leistungsbeschreibung

Als alleinerziehende Mutter oder Vater können Sie zur Sicherung des Unterhalts Ihres Kindes Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn das Kind

  • im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
  • von dem anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt bzw. Waisenrente bekommt.

Weitere Voraussetzungen für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:

  • das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II, oder die Hilfebedürftigkeit kann durch die Unterhaltsleistung vermieden werden, oder
  • der betreuende Elternteil verfügt mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600,- €


Die Unterhaltsvorschussleistung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

Die Höhe der Leistungen beträgt seit dem 01. Januar 2024:

  • für Kinder unter 6 Jahren maximal 230,- € monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren maximal 301,- € monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren maximal 395,- € monatlich

Zahlungen des Unterhaltspflichtigen und Waisenbezüge werden auf die Leistung angerechnet.

An wen muss ich mich wenden?

Name Ansprechpartner für... Telefon
Frau Hauenherm
Sachgebietsleiterin




Heranziehung
Unterhaltspflicht 

Frau Voß Arbeitsgruppenleiterin
Lo - Nor
02551 / 692361


A - Bei
Sk - Tam

02551 / 692363

Frau Holz Bej - Dan
Schulu - Sj
02551 / 692360
Frau Maihaus Dao - Har
Ri - Schult
02551 / 692362
Herr Oelgeklaus Has -Ln
Nos - Rh
02551 / 692358

Tan -Z

02551 / 692365




Bewilligung


Grundsatzangelegenheiten
02551 / 692364
A - Den
02551/ 692368
Deo - I
02551/ 692369
Frau Kleimann J - Ras
02551 / 692367
Frau Florack Rat - Z
02551 / 692366

Anträge / Formulare

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können ab sofort Online beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite www.familienportal.nrw/unterhaltsvorschuss-nrw/antrag

Sofern Sie die den Antrag nicht digital signiert haben (z.B. mit dem neuen Personalausweis), müssen Sie das Unterschriftenblatt ausdrucken, unterschreiben und an folgende Adresse senden:

Kreis Steinfurt

Unterhaltsvorschusskasse

Tecklenburger Str. 10

48565 Steinfurt

Der Antrag ist erst mit dem Tag des Eingangs der Unterschriftenseite bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt. Wir empfehlen daher den Antrag direkt mittels des neuen elektronischen Personalausweises zu signieren. Informationen hierzu finden Sie auch unter BundId.

Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. 

Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier: 

Weitere Vordrucke/Formulare/Flyer:


Links

Zuständige Mitarbeiter

Birgitta Hauenherm
Sachgebietsleitung Unterhaltsvorschuss

Frau Hauenherm

Kontakt

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 02551 69-2311
Fax: 02551 69-92311
hauenherm@kreis-steinfurt.de

Funktion

Jugendamt Wirt. Jugendhilfe, UVG, Beistand-/Vormundschaften


 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2023. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2023


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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