/ Ausnahmegenehmigungen von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Leistungsbeschreibung

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Ebenso müssen die Führer und Beifahrer/Sozius von Krafträdern beziehungsweise offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren können, während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.

Die Pflicht zum Tragen der Schutzhelme gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind (§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung [StVO]).

Von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. vom Tragen des Schutzhelmes kann nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b der StVO eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Für die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt ist der Kreis Steinfurt nicht zuständig. Für die übrigen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet ist der Kreis Steinfurt Ansprechpartner für die Erteilung einer Gurt-/Helmbefreiung.

Voraussetzungen

Hierfür ist im Regelfall die Notwendigkeit der Befreiung aus medizinischen Gründen Voraussetzung.

Der/Die behandelnde Arzt/Ärztin muss diese Notwendigkeit bescheinigen.

Sogenannte „Gefälligkeitsbescheinigungen“, die etwa eine Befreiung aus ärztlicher Sicht empfehlen oder Nahe legen, werden nicht anerkannt!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Den Antragsformularen des Kreises Steinfurt für Gurt- bzw. Helmbefreiung ist eine vorformulierte Bescheinigung für den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin beigefügt.

Alternativ kann mit dem jeweiligen Antragsformular auch eine separate ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Allerdings muss aus dieser Bescheinigung dann eindeutig hervorgehen, dass eine Befreiung aus medizinischen Gründen erfolgen muss.


Welche Gebühren fallen an?

  • zeitlich befristete Gurt-/Helmbefreiung
    • 20,00 €
  • unbefristete Gurt-/Helmbefreiung
    • 30,00 €

Rechtsgrundlage

  • § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
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An wen muss ich mich wenden?

Herr Gruel

Kontakt

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Tel.: 02551 69-1376
Fax: 02551 69-91376
gruel@kreis-steinfurt.de

Funktion

Verkehrssicherung/Verkehrslenkung
 

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