Förderung von Mietwohnraum

Der Schwerpunkt der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist die Förderung des Mietwohnungsbaus. Durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen an Investoren, die als Gegenleistung für die Zeitdauer der Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen einräumen, fördert das Land den Neubau und die Neuschaffung von qualitätvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum.

 

Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie hoch ist das Darlehen?

Wie sind die Darlehenskonditionen?

Tilgungsnachlass

Voraussetzungen

Mietobergrenzen

Belegungsbindung

Wohnfläche

Eigenleistung

Antragsverfahren

 

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