Die Darlehenshöhe ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), der im Förderprogramm festgesetzten Kostenkategorie, dem Familienbonus, dem Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte und dem energetischen Standard (Zusatzdarlehen BEG40 Standard):
Kostenkategorie 2
(Hörstel, Hopsten, Horstmar, Laer, Lienen, Metelen, Mettingen, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Wettringen):
- Grundpauschale: 115.000 EUR (EKG A) - 69.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 3
(Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Rheine, Tecklenburg, Westerkappeln):
- Grundpauschale: 148.000 EUR (EKG A) - 88.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Weitere Zusatzdarlehen
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 11.500 € gewährt
werden. Ferner besteht die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz, für standortbedingte Mehrkosten oder dem BEG Effizienzhaus 40 Standard zu beantragen.