Die
Darlehenshöhe ist abhängig von der im Förderprogramm festgesetzten
Kostenkategorie, dem Familienbonus und dem Zusatzdarlehen für barrierefreie
Objekte:
Kostenkategorie
1
(Hörstel,
Recke):
- Grundpauschale: 60.000 EUR
- Kinderbonus: 15.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 15.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 10.000 € gewährt
werden.
Kostenkategorie
2
(Hopsten,
Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen,
Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt, Westerkappeln und Wettringen):
- Grundpauschale: 70.000 EUR
- Kinderbonus: 15.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 15.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 10.000 € gewährt
werden.
Kostenkategorie
3
(Altenberge,
Emsdetten, Greven, Lengerich, Lienen, Lotte, Rheine, Saerbeck und Tecklenburg):
- Grundpauschale: 90.000 EUR
- Kinderbonus: 15.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 15.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 10.000 € gewährt
werden.