Die
Darlehenshöhe ist abhängig von der im Förderprogramm festgesetzten
Kostenkategorie, dem Familienbonus und dem Zusatzdarlehen für barrierefreie
Objekte:
Kostenkategorie 2
(Hörstel, Horstmar, Lengerich, Lienen, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Wettringen):
- Grundpauschale: 97.000 EUR
- Kinderbonus: 20.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 20.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 3
(Emsdetten, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lotte, Mettingen, Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln):
- Grundpauschale: 125.000 EUR
- Kinderbonus: 20.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 20.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 4
(Altenberge, Greven):
- Grundpauschale: 154.000 EUR
- Kinderbonus: 20.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 20.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Weitere Zusatzdarlehen
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 10.000 € gewährt
werden. Ferner besteht die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz oder für standortbedingte Mehrkosten zu beantragen.