Die Darlehenshöhe ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), der im Förderprogramm festgesetzten Kostenkategorie, dem Familienbonus, dem Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte und dem energetischen Standard (Zusatzdarlehen BEG40 Standard):
Kostenkategorie 2
(Hörstel, Horstmar, Lengerich, Lienen, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Wettringen):
- Grundpauschale: 111.000 EUR (EKG A) - 66.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 23.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 23.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 3
(Emsdetten, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lotte, Mettingen, Ochtrup, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln):
- Grundpauschale: 143.000 EUR (EKG A) - 85.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 23.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 23.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 4
(Altenberge, Greven):
- Grundpauschale: 177.000 EUR (EKG A) - 106.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 23.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 23.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Weitere Zusatzdarlehen
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 10.000 € gewährt
werden. Ferner besteht die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz, für standortbedingte Mehrkosten oder dem BEG Effizienzhaus 40 Standard zu beantragen.