Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung nach § 90 ff Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Das Amt für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt ist im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zuständig für Menschen, die eine geistige und/oder körperliche Behinderung haben. Diese kann auch zusätzlich zu einer psychischen Beeinträchtigung wie z.B. einem Autismus bestehen.

Diese Zuständigkeit besteht von der Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II. Abweichend hiervon ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe während dieser Zeit für Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 80 SGB IX) und für Leistungen über Tag und Nacht (stationäre Hilfen) zuständig.

Außerdem erbringt die Eingliederungshilfe des Amtes für Soziales und Pflege im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Leistungen zur Beförderung auch für erwachsene Menschen mit Behinderung.

 

Leistungen für behinderte Menschen werden in Deutschland von zahlreichen verschiedenen Trägern gewährt, z.B. von

  • den gesetzlichen Krankenkassen,
  • den gesetzlichen Pflegeversicherungen,
  • der Bundesagentur für Arbeit,
  • den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • den Trägern der Sozialen Entschädigung,
  • den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) oder
  • den Trägern der Eingliederungshilfe.

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Trägern bestehen.


Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Assistenzleistungen, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel) ist aus dem Einkommen und Vermögen des volljährigen leistungsberechtigten Menschen bzw. der im Haushalt lebenden Elternteile des minderjährigen leistungsberechtigen Menschen ggfs. ein Beitrag zu den Aufwendungen zu leisten. Ob ein Beitrag zu den Aufwendungen zu leisten ist, wird im konkreten Einzelfall geprüft. Zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Schulbegleitung, Hilfsmittel für die Schule, autismusspezifische Förderung) ist hingegen generell kein Beitrag zu den Aufwendungen zu leisten.

An wen kann ich mich bei Fragen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe wenden?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, in dem sich die besuchte Schule befindet. Sofern keine Schule besucht wird, ist der (letzte) Wohnort im Kreis Steinfurt maßgeblich.


Hopsten (nur für „Leistungen zur Beförderung“), Horstmar, Metelen, Ochtrup und Steinfurt:

Gabriele Lohaus

Tel.:     02551 69-1666
Fax:     02551 69-91666
E-Mail: gabriele.lohaus@kreis-steinfurt.de


Neuenkirchen, Rheine, Saerbeck und Wettringen:

Claudia Weigt

Tel.: 02551 69-1665
Fax: 02551 69-91665
E-Mail: claudia.weigt@kreis-steinfurt.de


Hörstel, Hopsten (ohne „Leistungen zur Beförderung“), Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Westerkappeln:

Petra Tebbe-Schmees

Tel.: 02551 69-1667
Fax: 02551 69-91667
E-Mail: petra.tebbe-schmees@kreis-steinfurt.de

 

Altenberge, Emsdetten, Greven, Ladbergen, Laer, Lengerich, Lienen, Lotte, Nordwalde und Tecklenburg:

 Jeniffer Gumnior

Tel.: 02551 69-1630
Fax: 02551 69-91630
E-Mail: jeniffer.gumnior@kreis-steinfurt.de

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, in dem sich die besuchte Schule befindet. Sofern keine Schule besucht wird, ist der (letzte) Wohnort im Kreis Steinfurt maßgeblich.


Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen:

Maren Schütte

Tel.:     02551 69-1670
Fax:     02551 69-91670
E-Mail: maren.schuette@kreis-steinfurt.de

 
Emsdetten (nur Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hollingen und der Käthe-Kollwitz-Schule) und Rheine:

Vera Bleckmann

Tel.: 02551 69-4024
Fax: 02551 69-94024

E-Mail: vera.bleckmann@kreis-steinfurt.de


Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg und Westerkappeln:

Antje Dolkemeyer-Bärtels

Tel.: 02551 69-3503
Fax: 02551 69-93503
E-Mail: antje.dolkemeyer-baertels@kreis-steinfurt.de

 

Emsdetten (alle, außer Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hollingen und der Käthe-Kollwitz-Schule), Greven, Ladbergen, Lengerich, Lienen und Saerbeck:

Claudia Beckmann

Tel.: 02551 69-3502
Fax: 02551 69-93502
E-Mail: claudia.beckmann@kreis-steinfurt.de

Die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Kreis Steinfurt beraten Sie zu den möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge sowie beim Zusammenstellen der benötigten Unterlagen. Die Anschriften und Kontaktmöglichkeiten der Beratungsstellen finden Sie hier.

 

Hier gibt es weitere Informationen zu den verschiedenen Leistungen:

 

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