Gebührensatzung und Gebührentarife

Die Einrichtungen und der Betrieb des Rettungsdienstes werden über die kostendeckende Erhebung von Benutzungsgebühren finanziert.

Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes erlässt der Kreis Steinfurt im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden der Krankenkassen.

Der Gebührentarif als Bestandteil der Gebührensatzung wird bei Bedarf an die - zuletzt tendenziell steigenden - Aufwendungen für die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung angepasst.

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.