Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Leistungsbeschreibung

Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe umfassen die Bearbeitung von kinder- und jugendhilferechtlichen Anträgen hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Abwicklung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft und bescheidet Anträge, prüft die örtliche und sachliche Zuständigkeit und rechnet die gewährten Hilfen ab. Darüber hinaus wird bei den Hilfen, in deren Rahmen der Lebensunterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird, die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen geprüft. Je nach Ergebnis der Prüfung ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Hilfeformen und Kosten:

Folgende Hilfen werden bei Bedarf geleistet:

  1. Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  2. Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (§ 19 SGB VIII)
  3. Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche (§§ 27 ff. SGB VIII)
  4. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
  5. Hilfe für junge Volljährige (§ 41 in Verbindung mit §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII)

Ausgestaltungen der Hilfen und Kostenbeitragspflicht:

  1. Ambulante Hilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin zuhause): Hier müssen Sie keinen Kostenbeitrag zahlen.
  2. Teilstationäre Hilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, mit der Ihr Kind zusammenlebt.
  3. Stationäre Hilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt und zusätzlich wird geprüft, ob Sie (Eltern und junger Mensch) aufgrund Ihres Einkommens einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag zahlen müssen.

Verfahren:

Über den pädagogischen Bedarf und über die für Sie geeignete Hilfe entscheidet das Sachgebiet Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte. Für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann bei der für Sie zuständigen Sozialfachkraft des Sachgebietes Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird Ihnen auch der weitere Verfahrensablauf erläutert.

Erforderliche Unterlagen für die Prüfung des Kostenbeitrags:

Um zu berechnen, ob ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag von Ihnen gefordert werden muss, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Wir benötigen Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember (Lohnabrechnungen und den Steuerbescheid) von dem Kalenderjahr, bevor die Jugendhilfeleistung beginnt. Wenn Sie in dieser Zeit durchgängig bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, genügt es, wenn Sie uns die Abrechnung von Dezember mit den ausgewiesenen Jahreswerten zukommen lassen. 

  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder ALG II), legen Sie bitte die Bescheide des betreffenden Jahres vor.

  • Beziehen Sie Rente, benötigen wir von Ihnen die Rentenmitteilungen des betreffenden Jahres.

  • Beziehen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbe, reichen Sie bitte den letzten vorliegenden Steuerbescheid ein.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre Ansprechpersonen:

Heranziehung zu den Kosten (Einkommensabhängige Kostenbeiträge von Eltern; Abzweigung von Kindergeld):

Bezirk Steinfurt 

(Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt-Borghorst, Steinfurt-Burgsteinfurt, Wettringen)

Frau Heckmann
Telefon: 02551/69 2335
Fax:        02551/69 92335
Mail:       Heckmann@kreis-steinfurt.de

Bezirk Tecklenburg 

(Hörstel, Hopsten, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln)

Herr Wellkamp
Telefon: 02551/69 2334
Fax:        02551/69 92334
Mail:      wellkamp@kreis-steinfurt.de


Grundsatzsachbearbeitung (u. a. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, Entscheidung über Beihilfen als Annexleistung zur Erziehungshilfe, Anträge auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Hilfen gem. § 19 SGB VIII)

Frau Weingarten
Telefon:  02551/69 2339
Fax: 02551/69 92339
Mail: weingarten@kreis-steinfurt.de

Frau Reeker
Telefon: 02551/69 2337
Fax: 02551/69 92337
Mail: reeker@kreis-steinfurt.de

Frau Zumbusch
Telefon: 02551/69 2336
Fax: 02551/69 92336
Mail: zumbusch@kreis-steinfurt.de

Frau Schräder
Telefon:  02551/69 2338
Fax: 02551/69 92338
Mail: schraeder@kreis-steinfurt.de

Frau Ahlers

Telefon: 02551/69 2374
Fax: 02551/69 92374
Mail: ahlers@kreis-steinfurt.de


Zuständigkeitsbereich:

Fachliche Leitung


Steinfurt-Borghorst
Steinfurt-Burgsteinfurt

Zuständigkeitsbereich:

Horstmar
Laer
Metelen
Altenberge
Nordwalde
Ochtrup

Zuständigkeitsbereich:

Tecklenburg
Hörstel
Lotte
Hopsten

Zuständigkeitsbereich:

Ladbergen
Lengerich
Saerbeck
Westerkappeln

 Zuständigkeitsbereich:

Recke
Wettringen 
Neuenkirchen
Lienen
Mettingen



Bewilligung und Abrechnung von Hilfen, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegen andere Sozialleistungsträger (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Berufsausbildungsförderung (BAföG), Renten usw.), Festsetzung der Kostenbeiträge von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen

Ansprechperson 

Ambulante Hilfen 

Stationäre und teilstationäre Hilfen
(Zuständigkeit nach Anbietern und Nachnamen der Hilfeempfänger) 

Pflegekinder 
(Zuständigkeit nach Nachname des Pflegekindes)  

Frau Kolender
Telefon: 02551/69 2355
Fax: 02551/69 92355
Mail: kolender@kreis-steinfurt.de

Sonstige Träger A - D
Caritas Impuls (Nachname A - K)
VSE NRW (Nachname A - K)

V - Z 

Herr Schubert
Telefon: 02551/69 2333
Fax: 02551/69 92333
Mail: Schubert@kreis-steinfurt.de

Sonstige Träger E - G
Ev. Jugendhilfe Münsterland (Nachname A - K)
Caritas Kinderheim (Nachname A - K)
Don Bosco

L - P

Frau Kruse
Telefon: 02551/69 2331
Fax: 02251/69 92331
Mail: kruse@kreis-steinfurt.de

Sonstige Träger H
LWL Jugendhilfe Tecklenburg (Nachname A - K)
Terra nova (Nachname A - K)
Eylarduswerk (Nachname A - K)

Q - U

Frau Laumann
Telefon: 02551/69 2332
Fax: 02551/69 92332
Mail: laumann@kreis-steinfurt.de

Sonstige Träger I - K
Caritas Impuls (Nachname L - Z)
VSE NRW (Nachname L - Z)

F - G 

Frau Dubs
Telefon: 02551/69 2357
Fax: 02551/69 92357
Mail: dubs@kreis-steinfurt.de

Sonstige Träger L - P
LWL Jugendh. Tecklenburg (Nachname L - Z)
Terra nova (Nachname L - Z)
Caritas Kinderheim (Nachname L - Z)
Eylarduswerk (Nachname L - Z)
Wellenbrecher
Outlaw

H - K 

Frau Brinck
Telefon: 02551/69 2330
Fax: 02551/69 92330
Mail: brinck@kreis-steinfurt.de

Sonstige Träger Q - Z
Ev. Jugendhilfe Münsterland (Nachname L - Z)
Kinder- und Jugendhilfe tibb
Praxis Zweers Nordhorn 

A - E


Was sollte ich noch wissen?

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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