Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Leistungsbeschreibung

Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe umfassen die Bearbeitung von kinder- und jugendhilferechtlichen Anträgen hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Abwicklung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft und bescheidet Anträge, prüft die örtliche und sachliche Zuständigkeit und rechnet die gewährten Hilfen ab. Darüber hinaus wird bei den Hilfen, in deren Rahmen der Lebensunterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird, die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen geprüft. Je nach Ergebnis der Prüfung ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

Hilfeformen und Kosten:

Folgende Hilfen werden bei Bedarf geleistet:

  1. Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  2. Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (§ 19 SGB VIII)
  3. Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche (§§ 27 ff. SGB VIII)
  4. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
  5. Hilfe für junge Volljährige (§ 41 in Verbindung mit §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII)

Ausgestaltungen der Hilfen und Kostenbeitragspflicht:

  1. Ambulante Hilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin zuhause): Hier müssen Sie keinen Kostenbeitrag zahlen.
  2. Teilstationäre Hilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, mit der Ihr Kind zusammenlebt. 
  3. Stationäre Hilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt und zusätzlich wird geprüft, ob Sie (Eltern und junger Mensch) aufgrund Ihres Einkommens einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag zahlen müssen.

Verfahren:

Über den pädagogischen Bedarf und über die für Sie geeignete Hilfe entscheidet das Sachgebiet Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte. Für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann bei der für Sie zuständigen Sozialfachkraft des Sachgebietes Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird Ihnen auch der weitere Verfahrensablauf erläutert.

Erforderliche Unterlagen für die Prüfung des Kostenbeitrags:

Um zu berechnen, ob ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag von Ihnen gefordert werden muss, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Wir benötigen Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember (Lohnabrechnungen und den Steuerbescheid) von dem Kalenderjahr, bevor die Jugendhilfeleistung beginnt. Wenn Sie in dieser Zeit durchgängig bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, genügt es, wenn Sie uns die Abrechnung von Dezember mit den ausgewiesenen Jahreswerten zukommen lassen. 
  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder ALG II), legen Sie bitte die Bescheide des betreffenden Jahres vor.
  • Beziehen Sie Rente, benötigen wir von Ihnen die Rentenmitteilungen des betreffenden Jahres.

  • Beziehen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbe, reichen Sie bitte den letzten vorliegenden Steuerbescheid ein.


Ansprechpunkt

Grundsatzsachbearbeitung (u. a. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, Entscheidung über Beihilfen als Annexleistung zur Erziehungshilfe, Anträge auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Hilfen gem. § 19 SGB VIII)

NameAnsprechpartner fürTelefon
Frau Weingarten
Arbeitsgruppenleitung
02551/692339

Zuständigkeitsbereich:
Frau Weingarten
Steinfurt-Borghorst
Steinfurt-Burgsteinfurt
02551/692339
Frau ReekerHorstmar
Laer
Metelen
Altenberge
Nordwalde
Ochtrup
02551/692337
Frau ZumbuschTecklenburg
Hörstel
Lotte
Hopsten
02551/692336
Frau GammLadbergen
Lengerich
Saerbeck
Westerkappeln
02551/692372
Frau Günner
Recke
Wettringen
Neuenkirchen
Lienen
Mettingen
02551/692374


Bewilligung und Abrechnung von Hilfen, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegen andere Sozialleistungsträger
(Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Berufsausbildungsförderung (BAföG), Renten usw.)

NameAnsprechpartner fürTelefon

Zuständigkeit nach Nachnamen des jungen Menschen

Frau BrinckA, D-E, G02551/692330
Frau LaumannB02551/692332
Frau BerghausC, F, H, U-V
02551/692331
Frau RosenthalI-K
02551/692325
Herr SchubertL-P
02551/692333
Frau ButschkowskiQ-T
02551/692357
Frau KolenderW-Z
02551/692355


Heranziehung zu den Kosten
(Einkommensabhängige Kostenbeiträge von Eltern;
Abzweigung von Kindergeld):

NameAnsprechpartner fürTelefon

Zuständigkeitsbereich:

Herr Dieckmann
Altenberge, Horstmar, Laer, 
Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde,
Ochtrup, Tecklenburg, Wettringen
02551/692335
Frau Abelmann
Ladbergen, Lengerich, Lotte, Mettingen, Recke, Westerkappeln
02551/692334
Frau BouhierBorghorst, Burgsteinfurt, Hörstel, Hopsten, Lienen, Saerbeck02551/692370


Birgitta Hauenherm
Sachgebietsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kontakt:

Frau Hauenherm

Tel.: 02551 69-2311

Funktion

Jugendamt Wirt. Jugendhilfe, UVG, Beistand-/Vormundschaften

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2023. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2023


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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