Gelegeschutz

Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten (Gelegeschutzprämie)

Ergänzend zu den flächenbezogenen Umsetzungen von einjährigen Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium) und Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt; ab 2025) haben Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Steinfurt ab dem Frühjahr 2026 die Möglichkeit, eine Gelegeschutzprämie zu beantragen. 

Artportraits 

Nicht sicher, um welches Gelege es sich handelt? 

Weiterführende Informationen und Fotos zu den Feldvogelarten, ihren Eiern und Nestern, Gelegegröße und Brutdauer finden Sie hier:

Artportraits (PDF)


Kiebitz 
(Fotos: T. Niehoff)

Kiebitz-Gelege 

Kiebitz-Küken

Brutplatz: Feuchtwiesen, Äckern und Brachen.
Das Nest wird häufig auf dem Flurstück angelegt, wo Balz beobachtet wird (geringer Aktionsradius).Es können mehrere Brutpaare je Flurstück zu finden sein (Koloniebrüter -> Antragstellung mit mehreren Gelegen je Flurstück möglich).

Nest:  Brutmulde ggf. mit Material (Stöckchen, Stroh etc.) ausgepolstert

Brutperiode: Ab Mitte März

Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (2-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)

Eier: Länge ca. 4,6 cm; Form rundlich-oval und glatt; Färbung matt gelblichbraun bis oliv mit ± rundlich, dunklen Flecken.
Die Eier sind rundlicher und die Fleckung dunkler (dunkelbraun bis schwarz) als bei Brachvogel oder Uferschnepfe (vgl. Artenportraits und Fotos).


Kiebitz-Gelege
(Foto: Biologische Station Steinfurt)

Brutdauer: 26-29 Tage.

Küken: Faustgroß, kompakt mit langen Beinen; Färbung gelblich-beige, durchzogen von dunklen Flecken und Streifen; Flügge nach ca. 35-40 Tagen

Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 2 m vor/nach dem Nest 

Ausnahme: Nach Rücksprache mit uNB/Biostation kann ein Vollgelege (ab 4 Eiern) im Ausnahmefall temporär mittels einer Dachpfanne versetzt werden. Es darauf zu achten, dass Nest nicht zu verändern und anschließend wieder an den ursprünglichen Standort zurückzusetzen. Die zur Umsetzung genutzte Dachpfanne sollte belassen und anschließend mit grobem Material vorsichtig überdeckt werden.


Brachvogel
(Foto: Biologische Station Steinfurt)

Brachvogel-Gelege
(Fotos: J. Focke) 

Brachvogel-Küken

Brutplatz: Feuchtwiesen, Äcker und Brachen
Es sind selten mehr als ein Brutpaar je Flurstück zu finden (Ausnahme: Extensives Grünland in  Naturschutzgebieten), der typische Kükenwarnruf des Brachvogels ist gut zu hören.

Nest:  Brutmulde durch plattgedrücktes Gras (kein weiteres Nistmaterial)

Brutperiode: Ab Mitte März

Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (3-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)

Eier: Länge ca. 6,7 cm; Form kreiselförmig-oval; Färbung hell-grün bis dunkel-olive, blass gepunktet und schwach glänzend.Die Eier sind größer als beim Kiebitz und breiter als bei der Uferschnepfe. Die Punkte auf den Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich. 

Brutdauer: 20 Tage.

Küken: Flügge nach ca. 5-6 Wochen

Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 2 m vor/nach dem Nest 


Uferschnepfe mit Jungvogel
(Foto: J. Kockwelp)

Brachvogel-Gelege
(Foto: Biologische Station Steinfurt)

Brachvogel-Küken
(Foto: Biologische Station Steinfurt)

Brutplatz: Feuchtwiesen und feuchten Äckern
Bruten außerhalb von Naturschutzgebieten sind im Kreis Steinfurt nicht mehr bekannt.

Nest: Brutmulde durch plattgedrücktes Gras (kein weiteres Nistmaterial).
Vergleichsweise kleiner als das Nest des Brachvogels, häufiger mit einzelnen Gräsern überdeckt.

Brutperiode: Ab Mitte März

Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (3-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)

Eier: Länge ca. 5,6 cm; Form spindelförmig-oval (vgl. Fotos).
Die Eier sind kleiner und schmaler als die des Brachvogels. Die Punkte auf den Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich. 

Brutdauer: 22-24 Tage.

Küken:  Flügge nach ca. 30-35 Tagen

Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 5* m vor/nach dem Nest (*störungsempfindlichere Art)

Uferschnepfen reagieren äußerst sensibel auf Störungen im direkten Umfeld des Geleges. Daher sollte der direkte Nestbereich nicht betreten werden und auch z.B. zur Markierung verwendete Stöcke äußerst zeitnah entfernt werden. Hierbei das um das Gelege befindliche Gras unverändert belassen. Es können z.B. bereits abgeknickte Halme in direkter Nähe des Nestes zu einer Nestaufgabe führen.


Rohrweihen-Männchen
(Weibchen: bräunl., Kopf & Schultern gelbl.)

Rohrweihen-Gelege in Wintergerste 

Rohrweihe-Nest
(Fotos: Biologische Station Steinfurt)

Brutplatz: Schilf, nutzen auch Getreide und Ackergras

Der kreisende Balzflug mit hohem Rufen sowie das Einfliegen mit Nistmaterial in Getreide etc. sind Verhaltensweisen, die ein Rohrweihen-Gelege vermuten lassen.

Nest: aus eingetragenen Stöckchen

Brutperiode: Ab April

Gelege: 4-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage

Eier: Länge ca. 5-6 cm; Form rundlich; Färbung bläulich-weiß.

Brutdauer: 31-36 Tage (Schlupf erfolgt zeitversetzt)

Küken: weiße, vgl. große Nesthocker; Flügge/selbstständig nach ca. 50-60 Tagen


Rohrweihen-Nest in Wintergerste
(Foto: Biologische Station Steinfurt)

Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 25 x 25 m vor/nach dem Nest (*sehr störungsempfindlichere Art)

Als Gelegeschutzmaßnahme für Rohrweihen ist die Aussparung bei folgenden Bearbeitungsschritten in einem Bereich von 25 x 25m notwendig. Die Mitarbeitenden der Biologischen Station Steinfurt unterstützen bei Rohrweihen-Gelegen und übernehmen Beratung und notwendige Einzäunungen zum Schutz vor Prädation.  

Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:

Biologische Station SteinfurtTelefon: 0 54 82 / 92 91 0
E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de
 

Antrag: Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten

Voraussetzung für eine Förderung: Gefördert wird die Aussparung von Gelegen der bodenbrütenden Feldvogelarten bei Bewirtschaftungsgängen im gesamten Kreisgebiet.

  • Der Bewirtschaftende verpflichtet sich, das geschützte
    Gelege auch bei künftigen Bewirtschaftungsgängen in diesem Jahr auszusparen und so zu schützen.
  • Die wiederholte Aussparung (und ggf. notwendige Markierung der Nester) bei der Bearbeitung wird für die Arten Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe durch die Bewirtschafter umgesetzt. Bei Nestern der Rohrweihe unterstützen die Mitarbeitenden der Biologischen Station.
  • Die Gelegeschutzprämie ist für Flächen vorgesehen, auf denen keine Förderung durch den Vertragsnaturschutz oder die Anlage von Feldvogelinseln besteht und der Gelegeschutz nicht rechtlich verpflichtend ist (z.B. Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung).
  • Die Gelegeschutzprämie ist nicht an einen Nachweis des Bruterfolgs geknüpft.

Förderhöhe:

ArtAussparung bei den BewirtschaftungsgängenBrut ab …Förderhöhe
(€/Gelege)
Kiebitz2 m (vor/hinter Nest)Mitte März100 
Brachvogel2 m (vor/hinter Nest)März/April100 
Uferschnepfe*5 m (vor/hinter Nest)März/April100 
Rohrweihe **25 x 25 m April500 

* störungsempfindliche bzw. ** besonders störungsempfindliche Art


Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:

Esther SusewindTelefon: 0 25 51 / 69 14 84
E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de
Jessica FockeTelefon: 0 25 51 / 69 14 23 
E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de
Jonas Austenfel
- Landwirtschaftskammer - 
Telefon: 0 25 74 / 92 77 55
E-Mail: jonas.austenfeld@lwk.nrw.de
Biologische Station SteinfurtTelefon: 0 54 82 / 92 91 0
E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de


Feldvogelschutz

Im Kreis Steinfurt gibt es vergleichsweise und insbesondere in den Schutzgebieten noch gute Bestände von bedrohten Feldvogelarten wie zum Beispiel Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe. Im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie werden die Bemühungen um den Schutz von Feldvögeln auf Ackerflächen, insbesondere für den Kiebitz als eine der Verantwortungsarten des Kreises Steinfurt weiter intensiviert.

Förderpropgramme Naturschutz

  • Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium)
  • Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt)
  • Gelegeschutzprämie (Kreis Steinfurt)

Weiterführende Informationen

 

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