Gelegeschutz
Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten (Gelegeschutzprämie)
Ergänzend zu den flächenbezogenen Umsetzungen von einjährigen Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium) und Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt; ab 2025) haben Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Steinfurt ab dem Frühjahr 2026 die Möglichkeit, eine Gelegeschutzprämie zu beantragen.
Artportraits
Nicht sicher, um welches Gelege es sich handelt?
Weiterführende Informationen und Fotos zu den Feldvogelarten, ihren Eiern und Nestern, Gelegegröße und Brutdauer finden Sie hier:
![]() Kiebitz (Fotos: T. Niehoff) | ![]() Kiebitz-Gelege | ![]() Kiebitz-Küken |
Brutplatz: Feuchtwiesen, Äckern und Brachen.
Das
Nest wird häufig auf dem Flurstück angelegt, wo Balz beobachtet wird (geringer
Aktionsradius).Es können mehrere Brutpaare je Flurstück zu finden sein (Koloniebrüter ->
Antragstellung mit mehreren Gelegen je Flurstück möglich).
Nest: Brutmulde ggf. mit Material (Stöckchen, Stroh etc.) ausgepolstert
Brutperiode: Ab Mitte März
Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (2-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage) Eier: Länge ca. 4,6 cm; Form rundlich-oval und glatt; Färbung matt gelblichbraun bis oliv mit ± rundlich, dunklen Flecken. | ![]() Kiebitz-Gelege (Foto: Biologische Station Steinfurt) |
Brutdauer: 26-29 Tage.
Küken: Faustgroß, kompakt mit langen Beinen; Färbung gelblich-beige, durchzogen von dunklen Flecken und Streifen; Flügge nach ca. 35-40 Tagen
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 2 m vor/nach dem Nest
Ausnahme: Nach Rücksprache mit uNB/Biostation kann ein Vollgelege (ab 4 Eiern) im Ausnahmefall temporär mittels einer Dachpfanne versetzt werden. Es darauf zu achten, dass Nest nicht zu verändern und anschließend wieder an den ursprünglichen Standort zurückzusetzen. Die zur Umsetzung genutzte Dachpfanne sollte belassen und anschließend mit grobem Material vorsichtig überdeckt werden.
![]() Brachvogel (Foto: Biologische Station Steinfurt) | ![]() Brachvogel-Gelege (Fotos: J. Focke) | ![]() Brachvogel-Küken |
Brutplatz: Feuchtwiesen, Äcker und Brachen
Es
sind selten mehr als ein Brutpaar je Flurstück zu finden (Ausnahme: Extensives
Grünland in Naturschutzgebieten), der
typische Kükenwarnruf des Brachvogels ist gut zu hören.
Nest: Brutmulde durch plattgedrücktes Gras (kein weiteres Nistmaterial)
Brutperiode: Ab Mitte März
Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (3-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)
Eier: Länge ca. 6,7 cm; Form kreiselförmig-oval; Färbung hell-grün bis dunkel-olive, blass gepunktet und schwach glänzend.Die Eier sind größer als beim Kiebitz und breiter als bei der Uferschnepfe. Die Punkte auf den Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich.
Brutdauer: 20 Tage.
Küken: Flügge nach ca. 5-6 Wochen
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 2 m vor/nach dem Nest
Uferschnepfe mit Jungvogel (Foto: J. Kockwelp) | ![]() Brachvogel-Gelege (Foto: Biologische Station Steinfurt) | ![]() Brachvogel-Küken (Foto: Biologische Station Steinfurt) |
Brutplatz: Feuchtwiesen und feuchten Äckern
Bruten
außerhalb von Naturschutzgebieten sind im Kreis Steinfurt nicht mehr bekannt.
Nest: Brutmulde durch plattgedrücktes Gras (kein
weiteres Nistmaterial).
Vergleichsweise kleiner als das Nest des Brachvogels, häufiger mit einzelnen Gräsern überdeckt.
Brutperiode: Ab Mitte März
Gelege: Vollgelege mit 4 Eiern (3-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage)
Eier: Länge ca. 5,6 cm; Form spindelförmig-oval (vgl. Fotos).
Die
Eier sind kleiner und schmaler als die des Brachvogels. Die Punkte auf den
Eiern sind zumeist blasser als beim Kiebitz und wirken oft grünlich.
Brutdauer: 22-24 Tage.
Küken: Flügge nach ca. 30-35 Tagen
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 5* m vor/nach dem Nest (*störungsempfindlichere Art)
Uferschnepfen reagieren äußerst sensibel auf Störungen im direkten Umfeld des Geleges. Daher sollte der direkte Nestbereich nicht betreten werden und auch z.B. zur Markierung verwendete Stöcke äußerst zeitnah entfernt werden. Hierbei das um das Gelege befindliche Gras unverändert belassen. Es können z.B. bereits abgeknickte Halme in direkter Nähe des Nestes zu einer Nestaufgabe führen.
Rohrweihen-Männchen (Weibchen: bräunl., Kopf & Schultern gelbl.) | Rohrweihen-Gelege in Wintergerste | ![]() Rohrweihe-Nest (Fotos: Biologische Station Steinfurt) |
Brutplatz: Schilf, nutzen auch Getreide und Ackergras
Der kreisende Balzflug mit hohem Rufen sowie das Einfliegen mit Nistmaterial in Getreide etc. sind Verhaltensweisen, die ein Rohrweihen-Gelege vermuten lassen.
Nest: aus eingetragenen Stöckchen
Brutperiode: Ab April Gelege: 4-5 Eier möglich; Legeabstand 1-2 Tage Eier: Länge ca. 5-6 cm; Form rundlich; Färbung bläulich-weiß. Brutdauer: 31-36 Tage (Schlupf erfolgt zeitversetzt) Küken: weiße, vgl. große Nesthocker; Flügge/selbstständig nach ca. 50-60 Tagen | Rohrweihen-Nest in Wintergerste (Foto: Biologische Station Steinfurt) |
Aussparung bei Bewirtschaftungsgängen: 25 x 25 m vor/nach dem Nest (*sehr störungsempfindlichere Art)
Als Gelegeschutzmaßnahme für Rohrweihen ist die Aussparung bei folgenden Bearbeitungsschritten in einem Bereich von 25 x 25m notwendig. Die Mitarbeitenden der Biologischen Station Steinfurt unterstützen bei Rohrweihen-Gelegen und übernehmen Beratung und notwendige Einzäunungen zum Schutz vor Prädation.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
| Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Antrag: Gelegeschutz bodenbrütender Feldvogelarten
Voraussetzung für eine Förderung: Gefördert wird die Aussparung von Gelegen der bodenbrütenden Feldvogelarten bei Bewirtschaftungsgängen im gesamten Kreisgebiet.
- Der Bewirtschaftende verpflichtet sich, das geschützte
Gelege auch bei künftigen Bewirtschaftungsgängen in diesem Jahr auszusparen und so zu schützen. - Die wiederholte Aussparung (und ggf. notwendige Markierung der Nester) bei der Bearbeitung wird für die Arten Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe durch die Bewirtschafter umgesetzt. Bei Nestern der Rohrweihe unterstützen die Mitarbeitenden der Biologischen Station.
- Die Gelegeschutzprämie ist für Flächen vorgesehen, auf denen keine Förderung durch den Vertragsnaturschutz oder die Anlage von Feldvogelinseln besteht und der Gelegeschutz nicht rechtlich verpflichtend ist (z.B. Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung).
- Die Gelegeschutzprämie ist nicht an einen Nachweis des Bruterfolgs geknüpft.
Förderhöhe:
| Art | Aussparung bei den Bewirtschaftungsgängen | Brut ab … | Förderhöhe (€/Gelege) |
| Kiebitz | 2 m (vor/hinter Nest) | Mitte März | 100 |
| Brachvogel | 2 m (vor/hinter Nest) | März/April | 100 |
| Uferschnepfe* | 5 m (vor/hinter Nest) | März/April | 100 |
| Rohrweihe ** | 25 x 25 m | April | 500 |
* störungsempfindliche bzw. ** besonders störungsempfindliche Art
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
| Esther Susewind | Telefon: 0 25 51 / 69 14 84 E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de |
| Jessica Focke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 23 E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de |
| Jonas Austenfel - Landwirtschaftskammer - | Telefon: 0 25 74 / 92 77 55 E-Mail: jonas.austenfeld@lwk.nrw.de |
| Biologische Station Steinfurt | Telefon: 0 54 82 / 92 91 0 E-Mail: info@biologische-station-steinfurt.de |
Feldvogelschutz
Im Kreis Steinfurt gibt es vergleichsweise und insbesondere in den Schutzgebieten noch gute Bestände von bedrohten Feldvogelarten wie zum Beispiel Kiebitz, Brachvogel und Uferschnepfe. Im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie werden die Bemühungen um den Schutz von Feldvögeln auf Ackerflächen, insbesondere für den Kiebitz als eine der Verantwortungsarten des Kreises Steinfurt weiter intensiviert.
- Feldvogelinseln im Acker (NRW-Umweltministerium)
- Feldvogelinseln im Wintergetreide (Kreis Steinfurt)
- Gelegeschutzprämie (Kreis Steinfurt)








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