Gesundheitsaufsicht/ Infektionsschutz & Trinkwasserüberwachung
Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim
Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung
zu verhindern.
Übertragbare Krankheiten
Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Ermittlungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen,
- Unterstützung beim Ausbruchsmanagement
Informationen und Merkblätter finden Sie beim BIÖG in den Erregersteckbriefen unter dem Namen der Krankheit.
Informative Links:
RKI - Infektionskrankheiten A-Z
RKI-Ratgeber für Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal
RKI Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
LfGA - Tabelle Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG
Kindergesundheit - Informationen für Eltern (BIÖG)
Meldung nach § 6 Infektionsschutzgesetz
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, die im § 6 Infektionsschutzgesetz aufgelisteten meldepflichtige Infektionskrankheiten innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind teilweise auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.
Die Meldung kann mit dem Meldeformular erfolgen. Ab 2027 muss die Meldung über das DEMIS-Meldeportal des Robert-Koch-Institutes erfolgen.
Meldung nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz
Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz (Gemeinschaftseinrichtungen mit Minderjährigen) sind verpflichtet beim Vorliegen von Tatsachen, die in § 34 IfSG aufgelistet sind, unverzüglich eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu tätigen.
Dazu kann das vorliegende Meldeformular genutzt werden.
Tuberkulose
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch das Tuberkulose-Bakterium (Mycobacterium tuberculosis) verursacht wird.
Die weitaus häufigste Form der Tuberkulose ist die Lungentuberkulose. Grundsätzlich kann sich die Erkrankung jedoch auch in allen anderen Organen (z. B. Hirnhaut, Knochen, Nieren) entwickeln. Sie lässt sich heute medikamentös gut behandeln und ist heilbar.
Tuberkulose wird durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Die erkrankte Person gibt beim Sprechen, Singen, Niesen oder Husten bakterienhaltige Tröpfchen an die Umgebung ab. Kleine Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko, an Tuberkulose zu erkranken.
Symptome:
- langanhaltender Husten
- Müdigkeit
- allgemeine Schwäche
- Gewichtsabnahme
- Appetitmangel
- Nachtschweiß
Erkrankte Kinder zeigen oft keine Symptome, können aber durch eine verzögerte Entwicklung auffallen.
Hinweis für erkrankte Personen:
Wird eine Tuberkuloseerkrankung festgestellt, ist die umgehende Einleitung einer Behandlung erforderlich. Entscheidend für den Behandlungserfolg ist die konsequente, regelmäßige und vollständige Einnahme der verordneten Medikamente.
Die Tuberkulose-Beratungsstelle des Gesundheitsamtes nimmt Kontakt zu den Erkrankten auf um die die Quelle festzustellen und die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Des Weiteren begleitet sie die Therapie und kontrolliert den Krankheits-verlauf. Auch nach Ende der Therapie sind weitere Kontrollunter-suchungen notwendig.
Begleitung durch das Gesundheitsamt:
Das Gesundheitsamt ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, enge Kontaktpersonen des Erkrankten zu ermitteln. Dadurch wird eine mögliche Ansteckung frühzeitig erkannt und die Weiterverbreitung der Erkrankung verhindert. Ergibt sich eine Ansteckungsgefährdung werden die Kontaktpersonen auf das Vorliegen einer Infektion untersucht.
Zum Ausschluss einer Infektion sind eine Blutuntersuchung und/oder Röntgenuntersuchungen der Lunge notwendig. Da eine Infektion mit Tuberkulosebakterien erst mehrere Wochen nach dem Ansteckungszeitpunkt festgestellt werden kann, werden diese Untersuchungen möglicherweise nicht direkt nach dem letzten Kontakt durchgeführt.
Diese kontenfreien Untersuchungen sind nach dem Infektionsschutz-gesetzt verpflichtend, sie dienen aber insbesondere der eigenen Sicherheit.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.rki.de
https://www.dzk-tuberkulose.de/patienten/
Ansprechpersonen:
| Gaby Beckonert Tel.: 02551 69-2849 Fax: 02551 69-92860 gaby.beckonert@kreis-steinfurt.de | Andrea Relt Tel.: 02551 69-2845 Fax: 02551 69-92860 andrea.relt@kreis-steinfurt.de |
| Silvia Thüner-Bruns Tel.: 02551 69-2824 Fax: 02551 69-92824 silvia.thuener-bruns@kreis-steinfurt.de |
Hygieneüberwachung
Nach den gesetzlichen Vorgaben werden folgende Einrichtungen überwacht und beraten:
- Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Praxen ärztlicher und nichtärztlicher Heilberufe,
- Dialysepraxen,
- Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und andere Gemeinschaftseinrichtungen,
- ambulante Pflegedienste, ambulante Intensivpflege in Einrichtungen,
- Kindertagesstätten, Schulen u. w. Gemeinschaftseinrichtungen in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung,
- Körperpflegeeinrichtungen (z. B. Fußpflegebetriebe, Tätowier/ Piercing-Studios, permanent Make-Up, Nageldesign usw.),
- Podologie-Praxen
Darüber hinaus wird der Fachbereich Gesundheitsaufsicht/ Infektionsschutz bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen und im medizinischen Bereich am Genehmigungsverfahren beteiligt, um notwendige hygienische Anforderungen an das Bauvorhaben zu prüfen.
Anzeige/ Abmeldung ambulantes Operieren gem. § 15 ÖGDG NRW
Für alle Praxen, in denen ambulante Operationen im Sinne der KRINKO (Kommission für Infektionsprävention des Robert Koch Instituts) durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt sowohl für die Aufnahme als auch für die Beendigung der operativen Tätigkeit.
Gemäß KRINKO ist eine Operation definiert als „diagnostische und/oder therapeutische Maßnahme, die mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut und ggf. tieferer Gewebeschichten einschließlich knöcherner Strukturen einhergeht - unter Ausschluss von Injektionen und Punktionen".
Für Praxen, die im Rahmen der Überwachung bereits durch das Gesundheitsamt begangen wurden, erübrigt sich die Anmeldung.
Die Anzeige beim Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt ist digital unter folgendem Link möglich.
Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens
Damit das Wasser in öffentlichen Schwimm- und Badebecken stets den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Gesundheit der Badegäste – insbesondere vor Krankheitserregern – geschützt ist, überprüft die Gesundheitsaufsicht regelmäßig die Wasserqualität in Schwimm- und Badebecken einschließlich der Aufbereitungsanlagen und die Einhaltung der hygienischen Standards in den Badeeinrichtungen.
Informative Links:
Überwachung der Badegewässer
Die EG-Badegewässer im Kreis Steinfurt werden während der Badesaison regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin überprüft, um einen unbeschwerten und sicheren Badespaß zu gewährleisten.
Informative Links:
Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen
- Brunnenuntersuchung
- Trinkwasserverordnung
- Trinkwassererwärmungsanlagen/Hausinstallation/Legionellen
Informationsblatt
Ansprechpersonen:
Bereich Gesundheitsaufsicht - Infektionsschutz :
| Ort | Ansprechperson | Telefon |
| Metelen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen | Joke-Marie Brüning | 02551 69-7235 |
| Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Nordwalde | Anika Gövert | 02551 69-2895 |
| Hopsten, Mettingen, Recke, Westerkappeln | Rika Hestert | 02551 69-2896 |
| Ibbenbüren | Daniela Krebs | 02551 69-2828 |
| Emsdetten, Neuenkirchen, Saerbeck | Petra Münstermann | 02551 69-2829 |
| Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Tecklenburg | Kai Wenning | 02551 69-7236 |
| Hörstel, Rheine | Stephan Wiechers | 02551 69-2843 |
Bereich Trinkwasserüberwachung:
| Ort | Ansprechperson | Telefon |
| gesamtes Kreisgebiet Fragen aus dem gesundheitstechnischen Bereich Parameterbesprechung der Wasseruntersuchungen | Bertold Friederichs | 02551 69-2841 |
| gesamtes Kreisgebiet Fragen aus dem verwaltungstechnischen Bereich Gebührenwesen | Norbert Brinck | 02551 69-2850 |
Anfrage per Mail richten Sie bitte an folgendes Funktionspostfach:
gesundheitsaufsicht@kreis-steinfurt.de
