Gesundheitsaufsicht/ Infektionsschutz & Trinkwasserüberwachung

Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Übertragbare Krankheiten

Meldung nach § 6 Infektionsschutzgesetz

Meldung nach § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz

Tuberkulose

Hygieneüberwachung

Anzeige/ Abmeldung ambulantes Operieren gem. § 15 ÖGDG NRW

Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens

Überwachung der Badegewässer

Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen

Ansprechpersonen:

Bereich Gesundheitsaufsicht - Infektionsschutz :

Bereich Trinkwasserüberwachung:

Anfrage per Mail richten Sie bitte an folgendes Funktionspostfach:
gesundheitsaufsicht@kreis-steinfurt.de 

 

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