Amtsärztlicher Dienst

Das Gesundheitsamt erstellt Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen nach gesetzlichen Vorschriften und stellt amtsärztliche Bescheinigungen aus. Bei Bedarf werden ärztliche Untersuchungen durchgeführt. Auftraggeber sind Behörden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

Außerdem besteht die Möglichkeit bei uns anonym einen kostenlosen HIV-Test durchführen zu lassen. 


Amtsärztliche Begutachtung

Gesetzliche Grundlagen für amtsärztliche Begutachtungen sind z.B. das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz, Bundes- und Landesbeamtenrecht aber auch die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch oder auch das Asylbewerberleistungsgesetz.


Zur Terminierung muss ein Auftragsschreiben per E-Mail, Post oder Telefax vorliegen.

Per Mail an:         
gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de

Per Post:               Kreis Steinfurt
                               Gesundheitsamt
                               Tecklenburger Str. 10
                               48565 Steinfurt

Per Fax:                02551 69-2801

Zudem benötigen wir von Ihnen möglichst

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Wir setzen uns dann zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung


Folgende Begutachtungen werden durchgeführt:

Einstellung in das Beamtenverhältnis

Dienstfähigkeit

Beihilferechtliche Fragestellungen

Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit

Nachteilsausgleich

Bescheinigungen für das Finanzamt 

Daneben werden auch Begutachtungen zu gesundheitl. Voraussetzungen vor Kapitalabfindungen, versch. sozialmedizinischen Fragestellungen und auch im Auftrag von Gerichten (z.B. Drogenscreening, Verhandlungs- oder Haftfähigkeit) erstellt.
Zudem können Bescheinigungen für das Finanzamt verfasst werden. 

 

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