Amtsärztlicher Dienst
Das Gesundheitsamt erstellt Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen nach gesetzlichen Vorschriften und stellt amtsärztliche Bescheinigungen aus. Bei Bedarf werden ärztliche Untersuchungen durchgeführt. Auftraggeber sind Behörden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
Außerdem besteht die Möglichkeit bei uns anonym einen kostenlosen HIV-Test durchführen zu lassen.
Amtsärztliche Begutachtung
Gesetzliche Grundlagen für amtsärztliche Begutachtungen sind z.B. das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz, Bundes- und Landesbeamtenrecht aber auch die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch oder auch das Asylbewerberleistungsgesetz.
Zur Terminierung muss ein
Auftragsschreiben per E-Mail, Post oder Telefax vorliegen.
Per Mail an: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de
Per
Post: Kreis Steinfurt
Gesundheitsamt
Tecklenburger
Str. 10
48565 Steinfurt
Per Fax: 02551 69-2801
Zudem benötigen wir von Ihnen möglichst
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Wir setzen uns dann zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung
Folgende Begutachtungen werden durchgeführt:
Einstellung in das Beamtenverhältnis
Dienstfähigkeit
Beihilferechtliche Fragestellungen
Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit
Nachteilsausgleich
Bescheinigungen für das Finanzamt
Daneben werden auch Begutachtungen zu gesundheitl. Voraussetzungen vor Kapitalabfindungen, versch. sozialmedizinischen
Fragestellungen und auch im Auftrag von Gerichten (z.B. Drogenscreening, Verhandlungs- oder Haftfähigkeit) erstellt.
Zudem können Bescheinigungen für das Finanzamt verfasst
werden.
