Antibiotika-Datenbank

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) im Dezember 2022 wird das Konzept zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes nicht nur für die Tiermast, sondern auch für andere Betriebe ausgeweitet. Dazu zählen Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren wurden, Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in diesen Betrieben zu erfassen und zu verringern.

Das Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) bleibt bestehen, erhält jedoch Änderungen bei den Nutzungsarten.

Zusätzlich wurde eine Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) für alle Nutztierhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße und der Nutzungsart, ergänzt.  

Überblick der neuen Verpflichtungen:

Die sich aus dem neuen TAMG ergebenden Pflichten sind auf die beiden Zielgruppen „Tierhalterinnen und Tierhalter“ und „Tierärztinnen und Tierärzte“ aufgeteilt.

Zielgruppe Tierhalterinnen und Tierhalter

Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die eine neu festgelegte Bestandsuntergrenze überschreiten, unterliegen weiterhin der Meldepflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept.

Tierhalterinnen und Tierhalter (bzw. der elektronisch angezeigte und benannte Dritte) melden ab 2023:

  • nur noch ihre Nutzungsart sowie den Anfangsbestand und Bestandversänderungen
  • ACHTUNG: Prüfen Sie bitte vor Eingabe der Bestandsmeldungen, ob die richtigen Nutzungsarten gemeldet sind (TAM-Datenbank: Eingabe Nutzungsart
  • Die Meldepflicht zur Nullmeldung (wenn keine Antibiotika angewendet wurden) liegt weiterhin bei der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter, kann jedoch - wie auch die anderen Meldungen - an einen Dritten delegiert werden.  
  • Nicht mehr gemeldet wird die "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen". Diese Meldepflicht wir im Zuge der Änderung des TAMG auf die Tierärzteschaft übertragen.
  • Es entfällt auch die Tierhalter-Versicherung gegenüber der Behörde.

 Zielgruppe Tierärztinnen und Tierärzte

Die Meldepflicht der Anwendung bzw. Abgabe von antibakteriell wirksamen Arzneimitteln wurde mit der Änderung des TAMG auf die Tierärztinnen und Tierärzte übertragen.

Tierärztinnen und Tierärzte erfassen für die folgenden Nutzungsarten alle Antibiotikaanwendungen und –abgaben, unabhängig von der Tierzahl. Bestandsuntergrenzen müssen in diesem Fall nicht überschritten werden. Auch Hobbyhaltungen und Einzeltiere sind dadurch erfasst. 

Für folgende Nutzungsarten sind Antibiotikaanwendungen und –abgaben durch die Tierärztinnen und Tierärzte zu erfassen:

  • Milchkühe
  • Zugekaufte Kälber bis 12 Monate 
  • Mastrinder ab 12 Monate
  • Sonstige Rinder
  • Kälber eigene Aufzucht
  • Rinder im Transit
  • Saugferkel
  • Alle Ferkel unter 30 Kg
  • Mastschweine über 30 Kg
  • Zuchtschweine
  • Schweine im Transit
  • Sonstige Schweine ab 30 Kg
  • Masthühner
  • Legehennen
  • Junghennen
  • Hühner Eintagsküken
  • Sonstige Hühner
  • Mastputen
  • Puten Eintagsküken
  • Sonstige Puten 

Häufig gestellte Fragen

Bin ich meldepflichtig?

Was muss ich bis wann in der Antibiotika-Datenbank melden?

Wie kann ich melden?

Was sind die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit und die bundesweiten Kennzahlen?

Wie erfahre ich meine betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit?

Muss ich einen Maßnahmenplan einreichen und wenn ja, bis wann?

Welchen Inhalt muss der Maßnahmenplan enthalten?

Was mache ich bei TAM-Vorgängen (Fehlermeldungen)?

Wie ist die Anitbiotika-Datenbank aufgebaut?

Anprechperson
Dr. Sandra Dahlhoff
Tel. 02551 / 69-2923
Amtliche Tierärztin
Miriam Haase 
Tel.: 02551 / 69-2939
Verwaltung 
 

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