Antibiotika-Datenbank

Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind seit dem 01.07.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotikaanwendungen halbjährlich zu melden. Ziel der Auswertung und der Umsetzung von Maßnahmen ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes.


Bin ich mitteilungspflichtig?

Was muss ich bis wann in der Antibiotika-Datenbank melden?

Wie kann ich mitteilen?

Was sind die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit und die bundesweiten Kennzahlen?

Wie erfahre ich meine betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit?

Muss ich einen Maßnahmenplan einreichen und wenn ja, bis wann?

Welchen Inhalt muss der Maßnahmenplan enthalten?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Was mache ich bei TAM-Vorgängen (Fehlermeldungen)?

Wie ist die Anitbiotika-Datenbank aufgebaut?

Ansprechpartner

Amtliche Tierärzte

Sandra Dahlhoff

Kontakt

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Tel.: 02551 69-2923
Fax: 02551 69-92923
sandra.dahlhoff@kreis-steinfurt.de

Funktion

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Verwaltungsmitarbeiter

Silvia Buschkamp

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Tel.: 02551 69-2924
Fax: 02551 69-92924
Silvia.Buschkamp@kreis-steinfurt.de

Funktion

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Details

Theresa Hillmann

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Tel.: 02551 69-2922
Fax: 02551 69-92922
theresa.hillmann@kreis-steinfurt.de

Funktion

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Details

Vordrucke für schriftliche Meldungen finden Sie hier:


-       Merkblatt Anitbiotika-Datenbank

-       Meldung Nutzungsart

-       Bestandsmeldungen Schweine Hühner Puten

-       Bestandsmeldungen Rinder

-       Bestandsmeldungen Schweine über 30 kg

-       Arzneimittelanwendungen

-       Schriftliche Versicherung und Nullmeldung

-       Anzeige eines Dritten (Tierhaltererklärung)

-       Maßnahmenplan

-       Maßnahmenplan Einzeltierbehandlungen


       

 

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