Sprachfeststellungsprüfung

Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen
(BASS 13-61 Nr. 1), RdErl. d. KM v. 10.03.1992

Für den Erwerb von Berechtigungen und Schulabschlüssen ist der Nachweis von Kenntnissen in einer bzw. zwei Fremdsprachen Voraussetzung.

Bei folgenden Berechtigungen und Abschlüssen kann die Pflichtfremdsprache durch eine Sprachprüfung in der Herkunftssprache ersetzt werden:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HSA9)
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HSA 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (FOS)
  • Anspruchsniveau der Einführungsphase (EP) der gymnasialen Oberstufe in einer fortgeführten Fremdsprache
  • Fachhochschulreife (Abschluss an berufsbildenden Schulen)

Zielgruppe der Sprachfeststellungsprüfung

Verzicht auf eine Sprachfeststellungsprüfung

Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen

Anmeldeverfahren

Prüfungstermine

 

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