Elterngeld

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Leistungsbeschreibung

Elterngeld und Elternzeit nach dem BEEG

Der Kreis Steinfurt ist für alle 24 Kommunen im Kreisgebiet zuständig, die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu betreuen. Hierzu gehören die Gewährung von Elterngeld ebenso wie die Beratung über Elterngeld und Elternzeit von Berechtigten und Arbeitgebern.

Elterngeld
ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird ein Teil des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor Mutterschutz. Bei Selbständigen ist ein abweichender Zeitraum möglich. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300,- € und maximal in Höhe von 1.800,- € gewährt.

Sofern Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Auf Elternzeit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer/-innen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes.

An wen muss ich mich wenden?

Achtung!

Die Elterngeldkasse ist vorübergehend telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Sie erreichen die Elterngeldkasse telefonisch montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Sofern Sie Unterlagen nachreichen  möchten, können Sie diese auf dem Postweg oder per E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse Elterngeld@kreis-steinfurt.de oder direkt an die E-Mail-Adresse Ihres Sachbearbeiters/Ihrer Sachbearbeiterin (siehe unten) übersenden. Bitte denken Sie daran, Ihr Geschäftszeichen anzugeben.

Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit 8 bis 10 Wochen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.

Ihre Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Steinfurt


Ansprechpartner Familienname 
des Kindes
Zimmer Telefon
A und U - Z A 259 02551/69 24 56
Frau Averbeck B - C und Ne - Nz  A 259 02551/69 24 55
D - Gra
A 261
02551/69 24 58
Gre - J
A 259
02551/69 24 51
K - Ko und M - Na
A 261
02551/69 24 57
Kr - L
A 262
02551/69 24 50
O - R
A 262
02551/69 24 52
S - T
A 260
02551/69 24 54
Herr Ostkotte
Widersprüche
Ordnungswidrigkeiten
A 263 02551/69 24 53

Anträge / Formulare

Online-Antragstellung
Das Elterngeld kann ab sofort Online beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite Familienportal.NRW. Nach Absenden Ihrer Antragsdaten müssen Sie nur noch die Unterschriftsseite und erforderlichen Nachweise bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen und schon sind Sie am Ziel. Bald wird die Antragstellung vollständig digital möglich sein.
Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier: 

Was sollte ich noch wissen?

Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit

Darüber hinaus werden durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit gehalten.

Termine:

Wann

Beginn

Wo

13.03.2024 19:30 Uhr
Familienbildungsstätte Steinfurt/Familienbildungsstätte Ibbenbüren 


15.05.2024

19:30 Uhr

03.07.2024

19:30 Uhr

11.09.2024

19:30 Uhr

13.11.2024

19:30 Uhr

Hinweis:
Interessierte können sich direkt beim jeweiligen Ausrichter über Anmeldungsmöglichkeiten oder weitere Details informieren. (Mit einem Klick auf den Ausrichter gelangen Sie zur entsprechenden Homepage.)

Links
Weitere Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit erhalten Sie auch durch eine Informationsbroschüre, die Sie hier aufrufen können oder auf folgenden Internet-Seiten und Hotline:

Arbeitsgruppenleitung

Lukas Ostkotte  

Tel.: 02551/69-2453
E-Mail: lukas.ostkotte@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt


 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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