Wassergefährdende Stoffe




Wassergefährdende Stoffe sind z. B. Chemikalien, Farben, Kraftstoffe, Heizöl und Düngemittel.

Anlagen zum Umgang beziehungsweise zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Behälter, Rohrleitungen, Gebindelager, Tankanlagen) müssen so beschaffen sein, dass Gewässer und das Grundwasser nicht verschmutzt bzw. gefährdet werden. Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkannt werden. Wenn im Schadensfall dennoch wassergefährdende Stoffe austreten, müssen sie in Auffangwannen oder -räumen zurückgehalten werden.

Für die weit verbreiteten Anlagen zum Umgang/zur Lagerung wassergefährdender Stoffe haben wir Informationen für Sie zusammengestellt:

Heizölbehälteranlagen ...

Tankanlagen ...

Unfälle und Gewässerverunreinigungen ...

Anlagen zum Umgang/zur Lagerung wassergefährdender Stoffe sind gegegebenenfalls von anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Bestimmte Arbeiten an solchen Anlagen dürfen nur von wasserrechtlich zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Nähere Informationen zur Prüf- und Fachbetriebspflicht erhalten Sie hier:

Merkblätter und Vordrucke:

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