Bauen

Unsere Dienstleistungen

Ihr Hauptanliegen ist und bleibt die Erteilung der beantragten Baugenehmigung. Im Vorfeld eines Bauantrages wird gelegentlich zur Klärung einzelner Fragen auch schon eine Bauvoranfrage gestellt.

Zukünftig wird die Bearbeitung von Bauanträgen vollständig digital erfolgen (Bauen online).

Eine positive Entscheidung über Ihren Bauantrag ist häufig nur möglich, wenn eine Baulasterklärung abgegeben und in das öffentlich-rechtliche Baulastenverzeichnis eingetragen wird.

Zur Vorbereitung einer Bebauung ist vereinzelt auch eine genehmigungspflichtige Grundstücksteilung erforderlich, die erst nach einer entsprechenden Teilungerklärung erfolgen kann.

Bei sog. Fliegenden Bauten ist die Gebrauchsabnahme rechtzeitig zu beantragen.

Für die eigentumsmäßige Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

 

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