Zulassung eines Lebensmittelbetriebes
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Leistungsbeschreibung
Zulassung von Betrieben, die mit Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen
Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen, bedürfen einer Zulassung nach EU-Recht. Die Aufnahme einer zulassungspflichtigen Tätigkeit darf erst erfolgen, wenn das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Zulassungspflichtige Tätigkeiten:
- Schlachten
Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob das selbst gewonnene Fleisch ausschließlich über die eigene Ladentheke, über eine oder mehrere Filialen oder über andere Gewerbetreibende vermarktet wird. Betriebe mit eigener Schlachtung sind für diese Tätigkeit zulassungspflichtig. - Zerlegung
und/oder Verarbeitung (auch Verarbeitung von ganz oder teilweise vorgefertigten Komponenten oder auch kompletten Fertigmahlzeiten sog. Convenience Produkte)
und die Abgabe an andere Gewerbetreibende, wenn die abgegebene Menge mehr als 1/3 der eigenen Produktion an Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischzubereitungen, Geflügelfleisch, Milch, Fisch, Eier und Eiprodukte und andere tierische Lebensmittel) beträgt. - Abgabe an Filialen
Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen/Küchen die andere auch eigene Betriebsstätten beliefern.
Nicht zulassungspflichtig sind Betriebe, die nicht selbst schlachten und alle Produkte über die eigene Ladentheke und direkt an den Endverbraucher abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Tel.: 02551 69 2905
Rechtsgrundlage
- Verordnung an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit speziellen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Anträge / Formulare
- Meldebogen für Lebensmittelunternehmen
- Meldebogen für Schulen, Kindergärten und Tagesstätten mit Speisenausgabe
- Registrierung von Lebensmittelunternehmen
- Liste deutscher Betriebe mit Veterinärkontrollnummern
- Merkblatt Hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
- Merkblatt Zusatzstoffe
- Merkblatt für Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung - Anlage Speisen- und Getränkekarte