Gewässerschutz
Wasserschutzgebiete sollen die öffentliche Wasserversorgung sicherstellen, denn verunreinigtes Wasser hat schon allzu oft Erkrankungen und Seuchen hervorgerufen. Dass dies in Deutschland heute nicht mehr vorkommt, liegt an den hohen Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung an die Qualität des Wassers stellt.
Trinkwassergewinnung...
Oberflächenwasser ist wegen Einflüsse und Einträge aus der Luft nur schwer als Trinkwasser aufzubereiten, so dass Grundwasser für die Versorgung der Bevölkerung zu bevorzugen ist. Im Allgemeinen ist es von Natur aus durch den Boden besser geschützt als Oberflächenwasser. Jedoch reicht das Grundwasser allein im Kreis Steinfurt nicht mehr aus, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken, weil in vielen Gegenden die Böden (Ton, Lehm, Fels) eine Grundwasserförderung ausschließen. Um so wichtiger ist es, die nutzbaren Vorkommen langfristig zu erhalten.
Mit wasser- und bodenkundlichen Kenntnissen werden die optimalen Brunnenstandorte für die öffentliche Wasserversorgung ermittelt und das zugehörige Einzugsgebiet durch eine Verordnung, die so genannte Wasserschutzgebietsverordnung, unter Schutz gestellt. Das hat zur Folge, dass Tätigkeiten, die Einfluss auf das Grundwasser haben können, verboten oder nur unter Einschränkungen zugelassen sind. Das gilt zum Beispiel auch für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im Einzelnen sind diese Regelungen in der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet und erläutert. Während die Bezirksregierung Münster die Verordnungen erlässt, obliegt es dem Kreis Steinfurt als Untere Wasserbehörde dafür zu sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Wasserschutzgebiete im Kreis Steinfurt...
Im Kreis Steinfurt wurden bislang 15 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt etwa 100 km² festgesetzt. Das entspricht etwa 5 % der Gesamtfläche des Kreises Steinfurt (1.791,9 km²). Die Karten zu den Wasserschutzgebieten im Kreis Steinfurt finden Sie über unseren Geodatenatlas.
Zonen der WasserschutzgebieteZone I
Die Zone I umschließt den engsten Bereich um die Förderbrunnen. Es sind nur Maßnahmen zugelassen, die unmittelbar der Wassergewinnung dienen.
Zone II
Die engere Zone umgrenzt den Bereich des Wasserschutzgebiets, von dessen Rand die Fließzeit im Untergrund etwa 50 Tage bis zur Zone I beträgt (sog. "50-Tage-Linie"). Die Zone II dient vor allem dem Schutz vor krankheitserregenden Mikroorganismen und anderen biologischen Verunreinigungen.
Zone III
Die Zone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet und soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder schwer abbaubare Stoffe gewährleisten. Bei einem sehr großen Einzugsgebiet wird unterschieden in Zone III A und III B.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Ihren Ort. Für Grundsatzfragen wenden Sie sich bitte an den nachfolgenden Ansprechpartner:
Hochwasserschutz...
Die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre haben uns immer wieder gezeigt, wie wichtig der Hochwasserschutz ist. Im Kreis Steinfurt fängt der Hochwasserschutz schon in den kleinen Gewässern an, die zum Einzugsgebiet großer Flüsse zählen. Erfahren Sie im nachfolgendem Text mehr über:
- Hochwassergefahren-/risikokarten
- Wasserstände
- Niederschlagswassermengen
- Jahrhunderthochwasser 2010
- Regenrückhaltebecken und
- Überschwemmungsgebiete
Hochwassergefahren-/risikokarten und Hochwasserrisikomanagementpläne
Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Zum vorsorgenden Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen gehört neben der Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie für die Gewässer, bei denen ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten wird.
Diese Karten können unter folgendem Link als PDF-Dokument eingesehen und heruntergeladen werden: http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Risiko-_und_Gefahrenkarten
Zuständig für die Erarbeitung der Karten sind die Bezirksregierungen.
Jedes Hochwasser ist ein individuelles Ereignis. Eine absolute Sicherheit vor jedem auch nur denkbaren Hochwasserereignis ist nicht möglich. Das erklärte Ziel der HWRM-RL ist es, einen Rahmen zur Verringerung nachteiliger hochwasserbedingter Folgen zu schaffen.
Wasserstände
Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) können Sie aktuelle Informationen über Wasserstände
für die Ems, die Steinfurter Aa, die Vechte, die Ibbenbürener Aa, die
Hörsteler Aa und die Hopstener Aa abfragen. Wasserstandspegel an anderen
Gewässern im Kreis Steinfurt sind nicht abrufbar.
Die dort in den Wasserstandsskalen angegebenen Warnwerte sind folgendermaßen zu deuten:
Die Gangliniendiagramme von Pegeln an Gewässern oder Gewässerabschnitten, für die Hochwassermeldeordnungen existieren, enthalten auch die festgelegten Warnwerte. Mit Hilfe der Warnwerte sollen Hochwassergefahren möglichst frühzeitig erkannt und Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können.
Der Hochwassermeldedienst wird eröffnet, wenn die Meldestufe 1 überschritten wird.Wenn der Wasserstand am Pegel auf den Meldestufe 2 ansteigt und mit einer Bedrohung gerechnet werden muss, wird die nächste Alarmstufe ausgelöst.
Warnwert 1 oder Alarmstufe 1:
Es ist mit bordvollen Gewässern und begrenzten Überschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen zu rechnen.
Warnwert 2 oder Alarmstufe 2:
Es ist in absehbarer Zeit mit großflächigeren Überschwemmungen zu rechnen.
Niederschlagswassermengen
Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) können Sie auch aktuelle Angaben zu Niederschlagswassermengen abrufen.
Der Kreis Steinfurt betreibt keine eigenen Pegel- und Niederschlagsmessstellen.
Weitere Informationen zur jeweiligen Wetterlage und Wetteraussichten sowie Unwetterwarnungen sind aber auch über den Deutschen Wetterdienst und anderen Wetterdiensten abrufbar.
Jahrhunderthochwasser 2010
Am 26. und 27. August 2010 fielen in Teilen unserer Region soviele Niederschläge, wie sonst in einem Vierteljahr fallen. Besonders betroffen waren die Orte Metelen, Ochtrup, Wettringen, Steinfurt und Nordwalde. Der Boden konnte die gewaltigen Wassermassen nicht mehr aufnehmen, so dass selbst kleine Gräben und Bäche in kürzester Zeit angeschwollen sind und vielerort "Land unter" war. Während des Katastrophenalarms waren über 2.000 Helfer im Einsatz.
Das Umweltamt des Kreises Steinfurt hat eine Foto- und Pressedokumentation erstellt:
- Hochwasser an der Steinfurter Aa (PDF, 5 MB)
- Hochwasser an der Vechte mit ihren Zuflüssen (Metelen und Wettringen) (PDF, 5 MB)
- Hochwasser an der Vechte mit ihren Zuflüssen (Ochtrup) (PDF, 5 MB)
- Hochwasser vorher - nachher (2010 - 2011) (PDF, 7,6 MB)
Rückhaltebecken
Rückhaltebecken speichern das Regenwasser und geben es erst nach und nach an Gewässer ab, um diese vor Überlastungen zu bewahren und um Überschwemmungen verhindern.
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete
sind Ufer- und Auenbereiche entlang der Fließgewässer, die bei
Hochwasser überflutet werden können. Diese Bereiche sollen aus Gründen
des Hochwasserschutzes und der natürlichen Gewässerentwicklung nicht
bebaut werden. Auch die Erdoberfläche soll nicht erhöht werden. Sie
werden von der Bezirksregierung Münster festgesetzt.
Das Überschwemmungsgebiet der Ems wurde Anfang 2002 neu festgesetzt. Informationen hierzu finden Sie bei der Bezirksregierung Münster festgesetzt. Aber auch entlang der Düte, Ibbenbürener Aa, Steinfurter Aa, Vechte und vielen weiteren Gewässern im Kreis Steinfurt sind Überschwemmungsgebiete festgesetzt worden. Eine Karte mit Überschwemmungsgebieten finden Sie ebenfalls bei der Bezirksregierung Münster.
Veränderungen in Überschwemmungsgebieten (zum Beispiel Gebäude, Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, Baum- und Strauchpflanzungen) dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt vorgenommen werden. Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Ihren Ort. Für Grundsatzfragen wenden Sie sich bitte an den nachfolgenden Ansprechpartner:
Werner Wenker
Kontakt:
Tel.: 02551 69-1412
E-Mail: werner.wenker@kreis-steinfurt.de
Funktion:
Sachgebietsleiter Wasserwirtschaft