Trichinenproben und -untersuchungen für Jäger in NRW
Als Jäger in NRW sind Sie für das von Ihnen erzeugte Lebensmittel "Wild" verantwortlich und haftbar, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch das von Ihnen vermarktete Wildfleisch eintreten sollte. Die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts regeln die Anforderungen an die Hygiene und Sicherheit von Lebensmitteln, einschließlich Wildfleisch.
Informationen siehe unter Anträge/Formulare.
Trichinellose
Trichinenuntersuchung
Übertragung der Trichinenprobenahme auf Jäger und Jagdausübungsberechtigte
Abgabe von Trichinenproben
Anträge/Formulare
Ansprechpartner
Dr. Andreas Raaz andreas.raaz@kreis-steinfurt.de Tel.: 02551 69-2934 | amtlicher Tierarzt |
Birgit Dirkes birgit.dirkes@kreis-steinfurt.de Tel.: 02551 69-2943 | Verwaltung |
Nicole Remki nicole.remki@kreis-steinfurt.de Tel.: 02551 69-2942 | Verwaltung |