Trichinenproben und -untersuchungen für Jäger in NRW
Wichtige Meldung aus aktuellem Anlass:
Afrikanische Schweinepest
Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen (Erlass Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2025)
Gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 i. V. m. Artikel 57 Absatz 1 VO (EU) 2016/429 sind Proben von allen in NRW erlegten Wildschweinen zu entnehmen und unter Angabe der Georeferenzdaten des Fundortes einer Untersuchung zuzuführen.
Wird ein Wildschwein im Kreis Steinfurt erlegt, ist eine EDTA-Blutproben zu entnehmen und an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt zu übergeben
Bei Abgabe der Trichinenproben wird das Vorhandensein der entsprechenden Blutprobe überprüft. Fehlt diese, kann die Trichinenprobe ab sofort nicht mehr angenommen werden.
Bei tot aufgefundenen Wildschweinen ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt umgehend zu informieren.
Die Probenahme und alle weiteren Schritte werden in diesen Fällen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt koordiniert.
Als Jäger in NRW sind Sie für das von Ihnen erzeugte Lebensmittel "Wild" verantwortlich und haftbar, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch das von Ihnen vermarktete Wildfleisch eintreten sollte. Die Vorschriften des Lebensmittelhygienerechts regeln die Anforderungen an die Hygiene und Sicherheit von Lebensmitteln, einschließlich Wildfleisch.
Informationen siehe unter Anträge/Formulare.
Trichinellose
Trichinenuntersuchung
Übertragung der Trichinenprobenahme auf Jäger und Jagdausübungsberechtigte
Abgabe von Trichinenproben
Anträge/Formulare
Ansprechperson | |
Herr Dr. Raaz Tel.: 02551 69-2934 | amtlicher Tierarzt |
Frau Dirkes Tel.: 02551 69-2943 | Verwaltung |
Frau Remki Tel.: 02551 69-2942 | Verwaltung |