Jagdschein

Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Der Kreis Steinfurt ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Hierzu zählt auch das Ausstellen von Jagdscheinen.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt über die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines.

Jagdscheinerteilung 2025

Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten, mit dem auch Änderungen des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes verbunden waren. Insbesondere die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffen- und Jagdscheininhabern wurde erweitert und vollständig auf die Waffenbehörden übertragen. Nach Vorgabe des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen diese Zuverlässigkeitsprüfungen zudem erst durchgeführt werden, wenn die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheins bei der Unteren Jagdbehörde beantragt wurde.

Da es aufgrund der vorliegenden Gesetzesänderungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinerteilung und –verlängerung kommen kann, wird gebeten, folgendes zu beachten:

Bitte beantragen Sie frühzeitig die Verlängerung Ihres Jagdscheins.

Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines können bereits ab Dezember 2024 bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Übersenden Sie hierzu noch nicht Ihren Jagdschein, sondern zunächst nur das Antragsformular. Dieses finden Sie unten auf dieser Seite.

Geben Sie auf dem Antragsformular auf jeden Fall Ihre Email-Adresse (soweit vorhanden) und Telefonnummer an.

Sie können Ihren Antrag auch gerne per Email übersenden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte und lesbare Anträge zügig bearbeitet werden können.

Nach Freigabe durch die Waffenbehörde werden Sie darüber informiert, dass der Jagdschein zur Verlängerung vorgelegt werden kann. 

Sie können dann während der Öffnungszeiten persönlich mit ihrem Jagdschein zur Unteren Jagdbehörde kommen oder den Jagdschein mit der Post übersenden.

Fügen Sie erst dann Ihrem Jagdschein die aktuelle Versicherungsbestätigung bei.

Ist eine Verlängerung des Jagdscheines nicht mehr möglich oder muss aus anderen Gründen ein neues Heft ausgestellt werden, ist zusätzlich ein aktuelles Passbild beizulegen.

Bitte sehen Sie möglichst von telefonischen Rückfragen bei der Unteren Jagdbehörde ab. Das Verfahren lässt sich hierdurch nicht beschleunigen.

Nach Antragstellung erhalten Sie auch keine Eingangsbestätigung.

Voraussetzungen

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Charakterliche und körperliche Eignung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (Antragsvordruck)
  • vorhandener Jagdschein
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde; keine Rechnung, Überweisungsbeleg o. ä.)
  • Lichtbild (nur bei erstmaliger Erteilung oder wenn im vorliegenden Jagdscheinheft eine Verlängerung nicht mehr möglich ist und/oder ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss)
  • nur bei erstmaliger Erteilung:
    • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung / Falknerprüfung im Original
    • Personalausweis / Reisepass
  • Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der Unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.

Ansprechpartner / Sachbearbeitung

Christiane Ascheberg

Zimmer B683 (6. Etage)

Telefon: 0 25 51 / 69 22 97

Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8

Email: jagd-fischerei@kreis-steinfurt.de


Joachim Ternes

Zimmer B684 (6. Etage)

Telefon: 0 25 51 / 69 22 98

Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8

Email: jagd-fischerei@kreis-steinfurt.de

 

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