Namensänderung
Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens kommt nur in Frage, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Dies ist dann der Fall, wenn es dem Namensträger nicht zuzumuten ist, weiter mit dem bisherigen Namen zu leben (zum Beispiel Schwierigkeiten mit der Aussprache oder Schreibweise, bei Führung eines lächerlichen oder belastenden Namens).
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt über die Änderung von Vor- und Familiennamen.
Entscheidungen über Namensänderungen sind gebührenpflichtig, auch wenn ein Antrag abgelehnt wird. Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt nach der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung bis zu 1.200,00 € und und für die Änderung eines Vornamens bis zu 300,00 €. Die Gebühr für eine Namensänderung wird unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes und der Bedeutung der Amtshandlung individuell berechnet. Im Regelfall beträgt die Gebühr für eine Änderung des Familiennamens mindestens 500,00 € und für die Änderung des Vornamens mindestens 230,00 €.
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Hanna Kloppe
Zimmer B685 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 22 95
Email: hanna.kloppe@kreis-steinfurt.de
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Etage)
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Email: joachim.ternes@kreis-steinfurt.de