Jugendamtselternbeirat
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Leistungsbeschreibung
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Elternvertretungen in den Kindertageseinrichtungen unseres Landes. Mit dem Beschluss des 1. Änderungsgesetztes zum Kinderbildungsgesetz wurden die Mitwirkungsrechte von Eltern weiter gestärkt.
Zusätzlich zu den Elternbeiräten der einzelnen Kindertageseinrichtungen fungiert nun ein Jugendamtselternbeirat auf überörtlicher Ebene. Dieser Jugendamtselternbeirat stellt eine Interessenvertretung der Eltern gegenüber den verschiedenen Trägern der Jugendhilfe dar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Jugendamtselternbeirates: