Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kreis Steinfurt ist bemüht, seine Website www.kreis-steinfurt.de im Einklang mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) sowie des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreis-steinfurt.de und entspricht den Vorgaben des §4 BITV NRW.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungei
Die Website www.kreis-steinfurt.de ist mit den Anforderungen gemäß der BITV NRW zurzeit nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In die Website eingebundene Dateien (PDFs, Word- oder Excel-Dateien, etc.)
Aufgrund der Vielzahl konnten noch nicht alle Dateien überarbeitet werden. Eine Anpassung soll sukzessive erfolgen. Hinzu kommen von Drittanbietern bereitgestellte Dokumente. - In die Website eingebundene Videos
Bereits vorhandene Videos wurden größtenteils ohne Untertitel o.ä. realisiert. - In die Website eingebundenes Kartenmaterial
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. - Redaktionelle Inhalte
Aufgrund der Komplexität der Inhalte ist eine einfache Sprachgestaltung nicht immer möglich. Auch verwandte Grafiken oder Tabellen sind unter Umständen nicht barrierefrei. - Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Website in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Der Kreis Steinurt arbeitet daran, diese Darstellungsform für die genannten Inhalte bis zum Ende des Jahres 2023 anzubieten.
Feedback und Kontaktangaben
Kontaktformular Barrierefreiheit
Ihre Ansprechperson:
Internetredaktion des Kreises Steinfurt
Marie Klostermann
Tel. 02551/69-2169
marie.klostermann@kreis-steinfurt.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort unzufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Ihr Fall wird dann geprüft und strebt unter Umständen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung an.
Sie erreichen die Ombudsstelle unter 0211/855-3451 oder ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de. Weitere Informationen gibt es hier.