Baudenkmäler
Definition Denkmal
Auskunft Denkmäler
Unterschutzstellung
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Wer ein Denkmal beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW).
Dies gilt auch für Maßnahmen, wie beispielsweise ein Neuanstrich, der Austausch von Fenstern oder Türen, neue Dacheindeckung etc..
Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Denkmalbehörde erteilt. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Zuge eines Anhörungsverfahren mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Referat Praktische Denkmalpflege in Münster.
Für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalbehördt ein Antrag zu stellen.
Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne. Hier gelangen die zum Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis.
Zu dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
genaue Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten, bei Baumaßnahmen wie Nutzungsänderungen etc. auch Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten), Fotos des Istzustandes bezogen auf die geplante Maßnahme