Grundstücksteilung
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/ GrundstücksteilungLeistungsbeschreibung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf nach § 7 Abs. 1 BauO NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt. Bedarf die Teilung keiner Genehmigung oder gilt sie als genehmigt, so hat die Genehmigungsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen; das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.
RechtsgrundlageErforderliche Unterlagen
- eingeführter Antragsvordruck
- Lageplan (4-fach)
Hinweis: Der Lageplan muss von einem ÖbVI angefertigt und gesiegelt sein.
Kosten
Die Entscheidung über einen Teilungsantrag ist gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung eines Zeugnisses.
Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
3.1.5.1
Teilung von Grundstücken
3.1.5.1.1
Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur Teilung von Grundstücken (§ 7 BauO NRW 2018) unter Berücksichtigung des Umfangs der baurechtlichen Prüfung
Gebühr: je gebildetes bebautes Grundstück: Euro 50 bis 500
3.1.5.1.2
Erteilung eines Zeugnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW 2018
Gebühr: Euro 50
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