Derzeit gibt es im Straßenverkehrsamt zahlreiche Personalausfälle. Gleichzeitig erreichen den Kreis Steinfurt eine Vielzahl von Anträgen. Für jeden Antrag sind vom Kreis Steinfurt noch weitere Stellungnahmen von anderen Behörden und Verbänden einzuholen. Durch diese Umstände beträgt die Bearbeitungszeit eines Antrages derzeit ca. vier Wochen.

Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen bitten wir Sie, von Eingangsfragen oder Fragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Kreis Steinfurt arbeitet an einer Verbesserung der Bearbeitungszeit. 

Zugleich wird empfohlen, Anträge so früh wie möglich zu stellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.





 

/ Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).


 Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z. B.

  • Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
  • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel auf Landstraßen) zu rechnen ist,
  • Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraßen) beansprucht wird,
  • Umzüge bei Volksfesten und Ähnliches

Welche Vorlaufzeiten werden für den Antrag benötigt?

Um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags (Einholen von Stellungnahmen anderer Behörden, etc.) möglichst zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen, spätestens jedoch 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist beim Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Verkehrslenkung/Verkehrssicherung zu stellen. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:



Bei Veranstaltungen, die sich jeweils auf den Bereich der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Rechtsgrundlage

  • § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Verwaltungs-Vorschrift zur StVO

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An wen muss ich mich wenden?

Frau Flüthmann und Frau Wulff
Telefon: 0 25 51/69 13 75
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de

 

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