Umtausch eines alten Führerscheines gegen einen neuen EU-Kartenführerschein

/ Umtausch eines alten Führerscheines gegen einen neuen EU-Kartenführerschein

Leistungsbeschreibung

Einheitlicher EU-Führerschein bis 2033: Umtausch beginnt auch im Kreis Steinfurt


Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Auch im Kreis Steinfurt haben die alten „Lappen“ – ob rosa oder grau – bis dahin ausgedient und müssen nach und nach gegen neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Bundesweit betrifft diese Regelung ca. 43 Millionen Führerscheine. Allein im Kreis Steinfurt werden bis 2033 pro Jahr rund 25.000 Führerscheine erneuert.


Nach einem Stufenplan werden in einem ersten Schritt zunächst die alten rosa und grauen Führerscheine und dann auch alle bis zum 19. Januar 2013 ausgegebenen Kartenführerscheine ersetzt.  Nach Ablauf der jeweiligen Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit, sodass deren Inhaber ohne einen neuen Führerschein nicht mehr berechtigt sind, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.


I)Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: 
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
 Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Juli 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
II)Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: 
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der
 Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033



Um einen geordneten Ablauf insbesondere im Hinblick auf den Kundenstrom bei der persönlichen Antragstellung und auf Personalkapazitäten bei den Behörden zu gewährleisten und lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfiehlt der Kreis Steinfurt, die Anträge frühzeitig zu stellen. Dabei ist lediglich ein gültiger Ausweis, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen. Sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, fordert die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnisdaten von der vormals zuständigen Behörde an. Der Antragsteller muss sich nicht selbst darum kümmern. Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürgerinnen und Bürger geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Gebühren fallen in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an. Der alte Führerschein wird entwertet und kann beim Antragsteller verbleiben.


Der Kreis Steinfurt bietet alternativ zur persönlichen Vorsprache die Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Büro der Führerscheinstelle. Eine persönliche Vorsprache entfällt sodann. Termine und ergänzende Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Umtauschantrag Online-Büro bzw. unter https://termine.kreis-steinfurt.de.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen für die Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen:

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren von 25,30 Euro zzgl. 5,00 € Versandkosten für die Ausstellung des Kartenführerscheins erhoben.

Plakat Bundesdruckerei - Führerscheinumtausch.JPG

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.