Betreuungsbehörde Kreis Steinfurt
Wir suchen weitere Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer für den Kreis Steinfurt!
Wenn Sie Interesse an der freiberuflichen Tätigkeit als Berufsbetreuerin
bzw. Berufsbetreuer haben, sind Sie bei uns richtig.
Wir informieren im Vorfeld gerne über die Anforderungen an berufliche Betreuerinnen und Betreuer, die Rechte und Pflichten und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen rund um die berufliche Betreuungsführung:
Alexander
Bomers
Münsterstr. 55 in 48431 Rheine
Tel. 02551 / 694018
E-Mail: alexander.bomers@kreis-steinfurt.de
Ansprechpartner für Fragen zum Registrierungsverfahren:
Jan Hagel
Tecklenburger Str. 10 in 48565 Steinfurt
Tel. 02551 / 692878
E-Mail: jan.hagel@kreis-steinfurt.de
Das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Als berufliche Betreuerin oder Betreuer kann von der Betreuungsbehörde nur vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, wer bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche Betreuungsperson registriert ist (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich. Auf Wunsch kann mit der Stammbehörde im Vorfeld eines Registrierungsantrages ein Beratungsgespräch zu den Voraussetzungen der Registrierung und zum Ablauf des Registrierungsverfahrens geführt werden. Nähere Informationen zur Registrierung und zum Registrierungsverfahren finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Betreuungsbehörde des Kreises Steinfurt einen hohen Stellenwert. Mit nachstehendem Hinweisblatt informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Registrierungsverfahren sowie über Ihre Rechte nach der DS-GVO.
Personen,
die ihre Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson erstmalig aufnehmen möchten,
nutzen bitte folgendes Formular:
Ein wesentlicher Bestandteil der Registrierung als berufliche
Betreuungsperson ist der Nachweis der Sachkunde gem. § 4
Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Gem. § 7 Abs. 4, 5 BtRegV kann vor
Einleitung eines Registrierungsverfahrens durch gesonderten Bescheid mitgeteilt
werden, ob und inwieweit der anderweitige Nachweis nach § 7 BtRegV durch die
vorgelegten Unterlagen erbracht werden kann. Für die Antragsstellung zur
Anerkennung anderweitiger Nachweise nach § 7 BtRegV nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Antrag Anerkennung anderweitiger Nachweise nach § 7 Abs. 4 BtRegV
Antrag Anerkennung anderweitiger Nachweise nach § 7 Abs. 5 BtRegV
Aufgabenbereich der Betreuungsbehörde des Kreises Steinfurt
Für
Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer
erheblichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können,
kann die Betreuungsabteilung beim zuständigen Amtsgericht einen
rechtlichen Betreuer bestellen.
Die Betreuerbestellung erfolgt auf Antrag der/des Betroffenen oder auf Anregung von Dritten. Bei einer körperlichen Behinderung kann der Antrag auf Betreuung nur von der/dem Betroffenen selbst gestellt werden.
Die Bestellung erfolgt nur dann,
wenn die erforderliche Hilfe nicht auf andere Weise, wie z. B. durch die
Unterstützung von Familienangehörigen, Bekannten, Freunden oder auch
durch ambulante Dienste, erfolgen kann (andere Hilfen). Eine
Betreuerbestellung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die/der
Betroffene vor Eintritt des Betreuungsfalles Vorsorgemaßnahmen (z. B. Vorsorgevollmacht) getroffen hat.
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf keine Betreuung eingerichtet werden. Das Betreuungsrecht stellt das Wohl der betroffenen Menschen und die erforderlichen Hilfen, die sich an deren Wünschen und Vorstellungen orientieren sollen, in den Mittelpunkt.
Ihr Kontakt bei uns im Kreishaus:
Markus Besta Münsterstr. 55, 48431 Rheine Telefon: 0 25 51 / 69 40 10 E-Mail: markus.besta@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt (L-Z), Wettringen
Alexander Bomers
Münsterstr. 55, 48431 Rheine
Telefon: 0 25 51 / 69 40 18 E-Mail: alexander.bomers@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Emsdetten
Ines Fliehe Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Telefon: 0 25 51 / 69 35 77 E-Mail: ines.fliehe@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Hörstel, Mettingen, Recke
Rainer Glasneck
Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 35
66
E-Mail: rainer.glasneck@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Greven, Ladbergen, Lengerich (L-Z), Lienen
Bastian Gässler Münsterstr. 55, 48431 Rheine Telefon: 0 25 51 / 69 40 31 E-Mail: bastian.gaessler@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Rheine
Anela Polutak Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Telefon: 0 25 51 / 69 35 22 E-Mail: anela.polutak@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Lengerich (A-K), Lotte, Tecklenburg, Westerkappeln
Barbara Schulz
Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 35 76
E-Mail: barbara.schulz@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Hopsten, Ibbenbüren, Saerbeck
Anke Weyring Tecklenburger Str. 10, 48565 SteinfurtT Telefon: 0 25 51 / 69 16 73 E-Mail: anke.weyring@kreis-steinfurt.de Zuständig für: Altenberge, Horstmar, Laer, Nordwalde, Steinfurt (A-K)
Zur Umsetzung des gesetzlichen Anspruches bietet die Betreuungsbehörde des Kreises Steinfurt folgende Dienstleistungen an:
Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung im Rahmen des Betreuungsverfahrens
Informationen und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
Einzelfallbezogene Beratung und Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen (nach Terminvereinbarung)
Beratungsangebot für betroffene Personen und die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
Zusammenarbeit mit zuständigen Sozialleistungsträgern
Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsorganisationsgesetzes
Prüfung der Geeignetheit von Berufsbetreuer-Bewerbern im Rahmen der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Amtsgerichten im Kreis Steinfurt
Die Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt
- Betreuungsverein Caritasverband Steinfurt
zuständig für die Orte:
Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup und Steinfurt - Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen Ibbenbüren
zuständig für die Orte:
Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln - Betreuungsverein Caritasverband Rheine
zuständig für die Orte:
Emsdetten, Neuenkirchen und Wettringen - Diakonischer Betreuungsverein Rheine e.V.
zuständig für Rheine
Die aufgeführten Betreuungsvereine ergänzen die Aufgaben der Betreuungsbehörde des Kreises.
Weiterführende Downloads
- Regelung Innenverhältnis
- Anregung zur Betreuung
- Tagung der Berufsbetreuer - Präsentation Richter Dodegge
- Verzicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen – wie kann das gelingen? – Vortrag Herr Schumacher
Weitere Informationen und Formulare
Weitere Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht können Sie den Publikationen des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) entnehmen.
Fachtagung "Die Betreuungsrechtsreform aus Sicht der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer" vom 17.01.2023
Die Präsentationen sowie weitere Unterlagen des Referenten Horst Deinert können Sie hier einsehen:
Präsentation "Berufliche Betreuung 2023"
Präsentation "Betreuungsrechtsreform 2023"
Skript "Fachtagung 17.01.2023"
Synopse "Vergütungsrecht 2023"