⇑ / Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Leistungsbeschreibung
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer -die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes- Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Wir weisen darauf hin, dass ohne verkehrsrechtliche Anordnung nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf. Falls trotzdem begonnen wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Vorlaufzeiten werden für den Antrag benötigt?
Um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags (Einholen von Stellungnahmen anderer Behörden, etc.) möglichst zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen, spätestens jedoch 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Arbeiten.
Rechtsgrundlage
- § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben bzw. Unterlagen notwendig:
- Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)
- Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
- Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
- Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
- vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
- Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
- soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen
- verantwortlicher Bauleiter (Name, Vorname und Mobiltelefonnummer)
- Lageplan und Verkehrszeichenplan
- bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln):
- zusätzlich Signalzeitenplan
- bei Vollsperrung mit Umleitungen:
- Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke.
Eine Verlängerung der Maßnahme ist unter Angabe von Gründen formlos zu beantragen.
Bei Arbeitsstellen, die sich jeweils auf den Bereich der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.
Kosten
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Beschilderung für Veranstaltungen (mehr als ein Tag) |
90,00 Euro |
Kurzzeitige Sperrung (1 Tag) | 40,00 Euro |
Gehweg-/Radwegsperrung / Teilsperrung der Fahrbahn | 90,00 Euro |
Vollsperrung mit oder ohne Umleitungsplan | 110,00 Euro |
Verlängerungen, Änderung der Verkehrssicherung | 30,00 Euro |
Downloadliste
Filename | Size | Date | ||
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Antrag auf Erteilung einer Anordnung zur Strassensperrung.pdf | 105.71 KB | 26.02.2024 | ||
Angaben zum Verkehrsleiter.pdf | 1.49 MB | 29.03.2022 | ||
Angaben zum Betriebssitz.pdf | 54.58 KB | 07.07.2020 | ||
Fahrzeugliste.pdf | 1.45 MB | 07.07.2020 | ||
Güterkraftverkehr - Regelmäßige Überprüfung der Berufszugangsvoraussetzung für den Güterverkehr.pdf | 132.88 KB | 28.03.2022 | ||
Antrag auf Aufnahme in die Warteliste.pdf | 66.76 KB | 28.03.2022 | ||
Strassenverkehrsrechtliche Anordnung, Erlaubnisse und Handwerkerparkausweise - Hinweise zum Datenschutz.pdf | 47.57 KB | 09.07.2020 | ||
Personenbefoerderung und Gueterkraftverkehr - Hinweise zum Datenschutz.pdf | 49.40 KB | 29.03.2022 | ||
Veranstalter-Erklärung.pdf | 62.27 KB | 18.07.2023 | ||
Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises.pdf | 72.85 KB | 18.07.2023 | ||
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Helmbefeiung.pdf | 73.36 KB | 28.03.2022 | ||
Veranstalter-Erklärung mit Veranstaltungsart.pdf | 86.99 KB | 16.01.2024 | ||
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen.pdf | 60.03 KB | 16.01.2024 |
An wen muss ich mich wenden?
Frau Flüthmann und Frau Wulff
Telefon: 0 25 51/69 13 75
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de