Derzeit gibt es im Straßenverkehrsamt zahlreiche Personalausfälle. Gleichzeitig erreichen den Kreis Steinfurt eine Vielzahl von Anträgen. Für jeden Antrag sind vom Kreis Steinfurt noch weitere Stellungnahmen von anderen Behörden und Verbänden einzuholen. Durch diese Umstände beträgt die Bearbeitungszeit eines Antrages derzeit ca. vier Wochen.

Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen bitten wir Sie, von Eingangsfragen oder Fragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Kreis Steinfurt arbeitet an einer Verbesserung der Bearbeitungszeit. 

Zugleich wird empfohlen, Anträge so früh wie möglich zu stellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.





 

/ Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Leistungsbeschreibung

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer -die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes- Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Wir weisen darauf hin, dass ohne verkehrsrechtliche Anordnung nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf. Falls trotzdem begonnen wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Welche Vorlaufzeiten werden für den Antrag benötigt?

Um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags (Einholen von Stellungnahmen anderer Behörden, etc.) möglichst zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag frühzeitig stellen, spätestens jedoch 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Arbeiten.

Rechtsgrundlage

  • § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)

Erforderliche Unterlagen

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben bzw. Unterlagen notwendig:

  • Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)
  • Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
  • Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
  • Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
  • vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
  • Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
  • soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen
  • verantwortlicher Bauleiter (Name, Vorname und Mobiltelefonnummer)
  • Lageplan und Verkehrszeichenplan
  • bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln):
    • zusätzlich Signalzeitenplan
  • bei Vollsperrung mit Umleitungen:
    • Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke.

Eine Verlängerung der Maßnahme ist unter Angabe von Gründen formlos zu beantragen.

Bei Arbeitsstellen, die sich jeweils auf den Bereich der Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.

Kosten

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Beschilderung für Veranstaltungen (mehr als ein Tag)
  90,00 Euro
Kurzzeitige Sperrung (1 Tag)   40,00 Euro
Gehweg-/Radwegsperrung / Teilsperrung der Fahrbahn   90,00 Euro
Vollsperrung mit oder ohne Umleitungsplan  110,00 Euro
Verlängerungen, Änderung der Verkehrssicherung    30,00 Euro

Downloadliste

An wen muss ich mich wenden?

Frau Flüthmann und Frau Wulff

Telefon: 0 25 51/69 13 75
E-Mail: baustellen@kreis-steinfurt.de

 

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