Antikorruption

Korruptionsprävention

Was ist Korruption?

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum eigenen, privaten Nutzen oder Vorteil.

Korruption beeinträchtigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Deshalb sind Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unverzichtbar.

Korruption ist ein Phänomen, das in vielfältigsten Varianten mit unterschiedlichsten Facetten auftreten kann. Diese Erscheinungsvielfalt macht es nahezu unmöglich, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, Korruption in allen Erscheinungsformen zu verhindern.

Zielbereiche der Korruption sind neben der Politik, Justiz und Wirtschaft auch die öffentliche Verwaltung. Dort sind vielfältige Aufgaben zu erledigen wie beispielsweise die Erteilung von Aufträgen, der Abschluss langfristiger Verträge, die Erteilung von Genehmigungen, die Erhebung von Gebühren und Abgaben oder die Sanktionierung von Fehlverhalten oder die Durchführung von Kontrollen. Viele Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung bieten daher Potential für Korruption.

Selten ist Korruption auf den ersten Blick offensichtlich zu erkennen. Vielmehr ist der Beginn einer Korruption schleichend. Durch Zuwendungen von Geschenken oder Belohnungen wie Eintrittskarten, Gutscheine aber auch Bargeld soll das dienstliche Verhalten beeinflusst werden, in dem z.B. eine Sanktion gar nicht oder in einem milderen Ausmaß ausgesprochen wird, verminderte oder keine Gebühren für die Amtshandlung erhoben oder Aufträge direkt an Auftragnehmer vergeben werden. In der Regel fängt es mit kleinen Aufmerksamkeiten an, die nach und nach eine emotionale Bindung und Verpflichtung bei den Empfängern entstehen lassen.

Durch Korruption entstehen materielle und immaterielle Schäden. Daneben wird das Vertrauen in die Neutralität und Integrität der öffentlichen Verwaltung langfristig zerstört. Für die Beteiligten hat Korruption straf-, dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Deshalb ist es wichtig Korruption zu erkennen, vorzubeugen und zu reagieren.

Hierbei sind besonders die Führungskräfte gefordert. Nach Ziffer der 4.2 der „Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung des Kreises Steinfurt“ ist Korruptionsprävention und Bekämpfung vordringliche Aufgabe aller Führungskräfte. Sie sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren, aufklären, aber auch kontrollieren.

Die Kreisverwaltung hat daher bereits im Jahr 2010 eine „Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Steinfurt“ erlassen. Darüber gibt es seit dem Jahr 2007 eine „Dienstanweisung für das Vergabewesen beim Kreis Steinfurt“.

Folgende Gesetze und rechtliche Bestimmungen sind wichtig:

  1. Gesetzliche Regelungen
    1. Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vom 16.12.2004
    2. Runderlass des IM vom 26.04.2005 „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung
  2. Dienst- und arbeitsrechtliche Bestimmungen
    1. Beamtenstatusgesetz §§ 33 ff
      (Grundpflichten § 33, Uneigennützigkeit  § 34, Verschwiegenheitspflicht § 37, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken § 42)
    2. Landesbeamtengesetz NRW
      (Diensteid § 46, Nebentätigkeiten §§ 48 ff, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen § 59 )
    3. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
      (Verschwiegenheitspflicht § 3 Abs. 1, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken § 3 Abs. 2, Nebentätigkeiten, § 3 Abs. 3
 

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