Bürgergeld

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, erhält Bürgergeld. Auch Personen, die nicht arbeiten können, die aber mit dem Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben, können Bürgergeld erhalten, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen. Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes sowie angemessene Miet- und Heizkosten. Zusätzlich können auf Antrag einmalige Leistungen gezahlt werden. Möglich sind beispielsweise Geldleistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Darüber hinaus besteht für bestimmte Lebenssituationen oder besondere Umstände ein sogenannter Mehrbedarf. Das ist eine zusätzliche finanzielle Leistung, die gewährt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Bürgergeld beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das jobcenter Kreis Steinfurt. Mitarbeitende des Jobcenters beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einfach einen Termin oder kommen Sie in Ihr Rathaus vor Ort.

Mehr Informationen finden Sie unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de

 

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