Bürgergeld
Wer erwerbsfähig ist und
seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, erhält
Bürgergeld. Auch Personen, die nicht arbeiten können, die aber mit dem
Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben, können Bürgergeld
erhalten, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen. Das Bürgergeld umfasst
Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes sowie angemessene Miet- und
Heizkosten. Zusätzlich können auf Antrag einmalige Leistungen gezahlt werden.
Möglich sind beispielsweise Geldleistungen für die Erstausstattung bei
Schwangerschaft und Geburt. Darüber hinaus besteht für bestimmte
Lebenssituationen oder besondere Umstände ein sogenannter Mehrbedarf. Das ist
eine zusätzliche finanzielle Leistung, die gewährt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Bürgergeld beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das jobcenter Kreis Steinfurt. Mitarbeitende des Jobcenters beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einfach einen Termin oder kommen Sie in Ihr Rathaus vor Ort.
Mehr Informationen finden Sie unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.