Wasserrahmenrichtlinie

 

Hintergrund

Im Jahr 2000 hat das EU-Parlament die EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten haben sich damit auf eine einheitliche Wasserpolitik und Wasserbewirtschaftung mit dem Ziel einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wassernutzung geeinigt. Oberflächengewässer und Grundwasserkörper werden grenzüberschreitend anhand ihrer Einzugsgebiete und nicht mehr nur innerhalb von Landes- bzw. Verwaltungsgrenzen betrachtet. Bei allen wasserwirtschaftlichen Ent-scheidungen und Maßnahmen müssen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berücksichtigt werden. Die Haupziele der WRRL sind:

    • Ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Oberflächengewässer
    • Ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand des Grundwassers

    Diese Ziele sollen in insgesamt 3. Bewirtschaftungszyklen bis zum Jahr 2027 erreicht werden. In der WRRL ist außerdem ein sogenanntes „Verschlechterungsverbot“ verankert. Demnach darf sich durch die Bewirtschaftung der Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper der aktuelle Zustand nicht verschlechtern.

    Rechtliche Umsetzung

    Damit die Wasserrahmenrichtlie in Deutschland umgesetzt werden kann wurde sie  in deutsches Recht übernommen. Sie ging in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Bundesebene und ins Landes-wassergesetz NRW (LWG NRW) auf Landesebene ein. Die Vorgaben für das Monitoring und die Bewertung der Wasserkörper sind in der Oberflächengewässerverordnung (OgewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) festgehalten.

    Überwachungsprogramm (Monitoring)

    Die Verantwortung für die Durchführung des Monitorings obliegt in NRW dem Landesamt für Naur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Das LANUV untersucht anhand der Monitoringleitfäden systematisch und in regelmäßigen Abständen sowohl die Oberflächengewässer als auch die Grundwasserkörper. In den Oberflächengewässern werden die biolgischen und chemischen Paramter untersucht und in den Grundwasserkörpern wird der mengenmäßige und der chemische Zustand erfasst. Die Ergbnisse des Monitorings werden vom LANUV regelmäßig auf dem Wasserwirtschafts-portal ELWAS-WEB veröffentlicht.

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    Projektgalerie

     

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