Amerikanische Faulbrut bei Bienen
Amerikanische Faulbrut der Bienen
Am 11.04.2023 wurde in Ibbenbüren der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Daraufhin wurde ein Sperrbezirk von gut 1 km Radius eingerichtet. Sperrbezirk bedeutet vor allem, ab sofort dürfen keine Bienen aus dem Sperrgebiet oder in das Sperrgebiet verbracht werden. Das gilt aber auch für Bienenwohnungen, Futtervorräte und andere Dinge. Das konkrete Gebiet und die detaillierten Beschränkungen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung und der interaktiven Karte.
- Link zur interaktiven Karte
(bestimmte Adressen in der Karte können über das Symbol mit den 3 Rädchen am rechten Rand der Karte lokalisiert werden)
- Allgemeinverfügung Nr. 02/2023 vom 12.04.2023 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen (Amtsblatt Nr. 16/2023)
Allgemeine Informationen
Für jedes Verbringen von Bienen an einen anderen Standort, auch wenn aktuell keine Tierseuche ausgebrochen ist oder außerhalb eines Sperrgebietes, ist eine Gesundheitsbescheinigung, die sogenannte Wanderbescheinigung, zu beantragen. Dazu müssen die Bienen mittels einer Futterkranzprobe, die von einem Bienensachverständigen entnommen sein muss, mit negativem Ergebnis auf die Erreger der amerikanischen Faulbrut untersucht worden sein. Den Antrag finden Sie unten: