Private Transportbegleitung im Kreis Steinfurt

Am 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten.


Durch die Änderung ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und –fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung (Roadmap) gem. § 45 Abs. 3 StVO zu treffen. Für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung wird eine Gebühr gem. Nr. 399 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.) erhoben. Die Abrechnung erfolgt monatlich mit einem gesonderten Gebührenbescheid.


Der Kreis Steinfurt hat für verschiedene Strecken entsprechende Roadmaps erstellt, die für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt. 


Der Bescheidinhaber (oder die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen oder ein von diesem (oder diesen) beauftragter und namentlich der Straßenverkehrsbehörde benannter Unternehmer handeln dabei als Verwaltungshelfer ohne eigenständiges Ermessen.


Um einen Transport privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer) durch die Kreispolizeibehörde Steinfurt für die jeweilige Strecke geschult werden. Grundlage für diese Schulung ist die sog. Roadmap. Die Roadmaps und die einzelnen Strecken sind über die Online-Karte abrufbar.


Termine für die Schulungen koordiniert das Straßenverkehrsamt (e-mail: schulung-verwaltungshelfer@kreis-steinfurt.de).


Falls Sie bereits eine Transportgenehmigung mit Polizeibegleitung erhalten haben, diesen Transport aber privat begleiten lassen möchten, sollten Sie einen Änderungsantrag zu Ihrer VEMAGS-Genehmigung stellen.


Für Fragen stehen Ihnen die u. a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung.



Streckenübersicht im Rahmen privater Transportbegleitung im Kreis Steinfurt

Hier finden Sie eine grafische bzw. textliche Übersicht über die Strecken, die zur Zeit im Kreis Steinfurt durch private Begleitung  möglich sind (Angaben ohne Gewähr).

Um in der grafischen Übersicht, die für Sie richtige Roadmap zu finden, öffnen Sie zuerst die textliche Übersicht und suchen sich dort die entsprechende Roadmap(-nummer) heraus.


Handling der Übersichtskarte

Sie haben bei der Übersichtskarte zwei Möglichkeiten nach der Roadmap zu suchen:

  1. Eingabe der aus der textlichen Übersicht entnommenen Roadmapnummer in die Suchmaske; mit Enter bestätigen. In dem Pop-up-Fenster „Link zum Dokument“ anklicken.

    • Über das Widget Layer-Liste können Sie entscheiden, ob Ihnen „alle Strecken“ (Standard) oder nur eine spezielle Auswahl, gefiltert nach gewissen Kategorien, angezeigt wird. Um sich nur eine spezielle Auswahl anzeigen lassen zu können, müssen Sie den Haken bei „Schwertransporte alle“ entfernen und bei einem der anderen Auswahlmöglichkeiten (Ziel: Windpark; Start: Firma; Start: Autobahn; Start: Kreisgrenze) setzen. Indem Sie auf die Nummerierung klicken, erhalten Sie weitere Informationen über die Streckenführung (Beginn/Ende) einer bestimmten Strecke. Einige Nummerierungen werden erst durch das Reinzoomen in die Karte sichtbar. Um bei Streckenüberschneidungen den richtigen „Link zum Dokument“ auswählen zu können, klicken Sie in dem Pop-Up-Fenster mit den Pfeiltasten (oben rechts) bis zu der von Ihnen benötigten Streckennummer.


    Firmenübersicht im Rahmen privater Transportbegleitung im Kreis Steinfurt

    Übersicht über die Firmen, die auf diesen Strecken die private Begleitung übernehmen dürfen (Angaben ohne Gewähr).


    An wen muss ich mich wenden?

    Ansprechpersonen

    Frau Künnemann

    Frau Libau

    Frau Nowag

    Frau Overkamp

    Frau Wagner

    Frau Wülker

    Herr Beck


    Telefon-Nr.: 0 25 51 / 69-13 73
    E-Mail: schwertransporte@kreis-steinfurt.de





     

    Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.