Kleinprojekteförderung 2024 startet
Jetzt Ideen für das Tecklenburger Land entwickeln und bis 13.03.2024 bewerben
Sie haben eine Idee für ein Projekt in unserer Region? Über die Kleinprojekteförderung sollen dieses Jahr wieder Projekte in der LEADER-Region Tecklenburger Land unterstützt werden.* Bis zu 80 Prozent der maximalen Gesamtkosten von 12.500 Euro können pro Projekt gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Projekt einen Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen der LEADER-Region leisten und das Projekt bis zum 30.11.2024 umsetzen.
Den Schwerpunkt der Regionalen Entwicklungsstrategie für die Jahre 2023 - 2028 bildet das Thema Resilienz. Die LEADER-Region hat sich zum Ziel gesetzt, das Tecklenburger Land gut vorzubereiten auf den Umgang mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir unsere Region zukunftsorientiert und lebenswert gestalten – bewerben Sie sich jetzt mit Ihrer Projektidee!
*Bitte beachten sie, dass dieser Aufruf und eine Förderung von Projekten aktuell noch unter dem Vorbehalt stehen, dass die beantragten Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und der Bezirksregierung Münster bewilligt werden.
Ablauf der Kleinprojekteförderung 2024:
Bewerbung: | Ab sofort bis einschließlich 13.03.2024 (verbindliches Fristende!) |
Bewertung der eingegangenen Bewerbungen: | Bis voraussichtlich Anfang April 2024 |
Entscheidung durch den erweiterten Vorstand der LAG Tecklenburger Land e.V.: | Voraussichtlich Mitte April 2024 |
Verkündung der Ergebnisse: | Voraussichtlich Mitte/Ende April 2024 |
Unterzeichnung des Weiterleitungs-vertrages bei Projekten mit einer Förderzusage: | Voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2024 |
Umsetzungsphase: | Voraussichtlich ab Anfang Mai 2024 bis spätestens 30.11.2024 |
Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit: | Ab Vertragsunterzeichnung bis zur Abrechnung |
Projektabschluss und Abrechnung: | Bis 30.11.2024 |
Auszahlung der Fördermittel: | Voraussichtlich bis 31.12.2024 |
Die Förderung auf einen Blick:
- Jedes Kleinprojekt muss einen Beitrag zu mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
- Geplante Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von 12.500 € (brutto) nicht überschreiten.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (max. 10.000 € pro Maßnahme). Die restlichen 20 % müssen von den Antragstellenden als Eigenmittel selbst aufgebracht werden.
- Gefördert werden Sachkosten (investiv und nicht investiv) und Dienstleistungen.
- Je nach Fördergegenstand muss für einen Zeitraum von 5 bis zu 12 Jahren die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet werden (Zweckbindungsfrist).
- Für nicht im Eigentum befindliche Flächen oder Gegenstände, die für das Projekt benötigt werden, muss ein Gestattungs-/ Nutzungsvertrag mit dem*r Eigentümer*in abgeschlossen werden (spätestens bei Zusage einer Förderung).
- Das Projekt muss vorfinanziert werden. Nach Projektabschluss und Abrechnung der Kosten erfolgt eine Erstattung.
- Kleinprojekte müssen im Kalenderjahr 2024 bis spätestens zum 30.11.2024 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
Das Wichtigste zur Antragstellung
- Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den offiziellen Projekt-antrag. Nehmen Sie den Bewertungsbogen als Orientierungshilfe.
- Neben Ihrem Projektantrag benötigen wir die im Informations-blatt aufgeführten und erläuterten Nachweise. Bitte berücksichtigen Sie Barrierefreiheit bei der Planung Ihres Projektes. Tipps zu deren Umsetzung finden Sie im Infoblatt zur Barrierefreiheit.
- Einreichung der Anträge bis zum 13.03.2024 bitte ausschließlich per E-Mail an: tecklenburgerland@kreis-steinfurt.de
- Wer den rechtlichen Hintergrund studieren möchte: Die Grundlage der Förderung ist die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm aus dem Landwirtschaftsministerium NRW (Kapitel 2 ist hier nicht relevant).
Checkliste zur Antragstellung
Bitte senden Sie den ausgefüllten Projektantrag als PDF (unterschrieben) und zusätzlich als Word-Datei (im docx.-Format! Dies ist
wichtig, da Ihre E-Mail sonst nicht zugestellt werden kann) mit allen
relevanten Anlagen bis zum 13.03.2024,
24:00 Uhr, per E-Mail an: tecklenburgerland@kreis-steinfurt.de
Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein (siehe auch Informationsblatt):
- Projektantrag
- Nachweis der Zeichnungsbefugnis (außer bei kommunalen Antragstellenden)
- ggfs. Vollmacht
- Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit der geplanten Kosten
- unterzeichneter Datenschutz-Einwilligungserklärung
- ggf. Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme
- ggf. Fotos
- Projektantrag
- Datenschutz-Einwilligungserklärung (bitte unterschrieben mit den Antragsunterlagen zusammen einreichen!)
- Vollmacht (einzureichen, wenn Zeichnungsbefugnis für das Projekt auf eine andere Person übertragen wird)
- Informationsblatt
- Bewertungsbogen
- Hinweise zur Barrierefreiheit
- Übersicht der Ziele der regionalen Entwicklungsstrategie
- Kurzversion der Regionalen Entwicklungsstrategie
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
- Vorlage Nutzungs- und Gestattungsvertrag