Historische Grenzsteine
„Terminalia" - Tag des Grenzsteins am 23. Februar
Das Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt erinnert an die Bedeutung von Grenzsteinen.Der 23. Februar - ist da irgendetwas Besonderes? Im Kalender des 21. Jahrhunderts ist nichts zu entdecken. Ganz im Gegensatz zur römischen Zeit. Damals war das Datum bekannt als der Tag des Grenzsteines und der Grenze. Die Römer feierten die „Terminalia" und ehrten damit den Gott Terminus, den Gott des Grenzsteines.
An diesem Feiertag wurden die Grenzsteine während gemeinsamer Nachbarschaftsfeste mit Blumen geschmückt, um die Unverrückbarkeit der Grenzsteine öffentlich zu bekunden. In der römischen Mythologie waren sie die sichtbaren Zeichen der Wirkkraft des Gottes Terminus. Die Kennzeichnung von Grenzen war damals ein kultischer Vorgang. „Somit war die sogenannte ‚Unverrückbarkeit des Terminus' ein wesentlicher Aspekt der Rechtssicherheit des römischen Gemeinwesens", berichtet Jochen Marienfeld, ehemaliger Sachgebietsleiter im Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt.
Damit kommt einem auf den ersten Blick unscheinbarem Stein eine sehr
wichtige Funktion zu", appelliert Jochen Marienfeld, dass die Bedeutung
auch heute nicht in Vergessenheit gerät. Dabei müssen „Abmarkungen" -
wie Grenzsteine fachlich korrekt heißen - nicht immer mausgrau aussehen.
Im Kreisgebiet gibt es manche jahrhundertealte, künstlerisch
ausgeführte Grenzsteine mit Wappen oder Inschriften. Es lohnt sich,
siese Steine anzuschauen und deren Historie zu erkunden.
Heutzutage würden viele diesen „störenden Stein" am liebsten rausreißen: Er missgestaltet die schöne Pflasterung oder steht genau dort, wo doch der Zaunpfosten fußen soll. Aber nicht zuletzt jeder Grundstückseigentümer dürfte diesen Steinen große Bedeutung beimessen. Auch in Zeiten von GPS Navigationsgeräten sind sie unentbehrlich, zeigen die seit Ewigkeiten bewährten Grenzsteine doch jedem die Eigentumsgrenzen sichtbar an. Das Eigentum an Grund und Boden ist seit dem Sesshaftwerden eines der wichtigsten Bestandteile der Gesellschaft und nicht zuletzt deshalb ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht.