Historische Grenzsteine
„Terminalia" - Tag des Grenzsteins am 23. Februar
Das Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt erinnert an die Bedeutung von Grenzsteinen.Der 23. Februar - ist da irgendetwas Besonderes? Im Kalender des 21. Jahrhunderts ist nichts zu entdecken. Ganz im Gegensatz zur römischen Zeit. Damals war das Datum bekannt als der Tag des Grenzsteines und der Grenze. Die Römer feierten die „Terminalia" und ehrten damit den Gott Terminus, den Gott des Grenzsteines.
An diesem Feiertag wurden die Grenzsteine während gemeinsamer
Nachbarschaftsfeste mit Blumen geschmückt, um die Unverrückbarkeit der
Grenzsteine öffentlich zu bekunden. In der römischen Mythologie waren
sie die sichtbaren Zeichen der Wirkkraft des Gottes Terminus. Die
Kennzeichnung von Grenzen war damals ein kultischer Vorgang. „Somit war
die sogenannte ‚Unverrückbarkeit des Terminus' ein wesentlicher Aspekt
der Rechtssicherheit des römischen Gemeinwesens", berichtet Jochen
Marienfeld, ehemaliger Sachgebietsleiter im Vermessungs- und Katasteramt des
Kreises Steinfurt.
Damit kommt einem auf den ersten Blick unscheinbarem Stein eine sehr
wichtige Funktion zu", appelliert Jochen Marienfeld, dass die Bedeutung
auch heute nicht in Vergessenheit gerät. Dabei müssen „Abmarkungen" -
wie Grenzsteine fachlich korrekt heißen - nicht immer mausgrau aussehen.
Im Kreisgebiet gibt es manche jahrhundertealte, künstlerisch
ausgeführte Grenzsteine mit Wappen oder Inschriften. Es lohnt sich,
siese Steine anzuschauen und deren Historie zu erkunden.
Heutzutage würden viele diesen „störenden Stein" am liebsten rausreißen: Er
missgestaltet die schöne Pflasterung oder steht genau dort, wo doch der
Zaunpfosten fußen soll. Aber nicht zuletzt jeder Grundstückseigentümer
dürfte diesen Steinen große Bedeutung beimessen. Auch in Zeiten von GPS
Navigationsgeräten sind sie unentbehrlich, zeigen die seit Ewigkeiten
bewährten Grenzsteine doch jedem die Eigentumsgrenzen sichtbar an. Das
Eigentum an Grund und Boden ist seit dem Sesshaftwerden eines der
wichtigsten Bestandteile der Gesellschaft und nicht zuletzt deshalb ein
im Grundgesetz festgeschriebenes Recht.