Internationaler Zulassungsschein

Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten (Fahrten im internationalen Verkehr).

Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.

Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.

Online-Zulassung i-Kfz

Das Ausstellen eines internationalen Fahrzeugscheins kann nicht internetbasiert beantragt werden.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
  • ein elektronisches Zahlungsmittel
Die Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheines wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt, diese wird also entsprechend neu ausgestellt.

Gebühren: 22,50 (10,50 EUR, zzgl. 12,00 EUR neuer Fahrzeugschein)

Rechtsgrundlage: § 44 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

 

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