Internationaler Zulassungsschein
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten (Fahrten im internationalen Verkehr).
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Online-Zulassung i-Kfz
Das Ausstellen eines internationalen Fahrzeugscheins kann nicht internetbasiert beantragt werden.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
- ein elektronisches Zahlungsmittel
Gebühren: 22,50 (10,50 EUR, zzgl. 12,00 EUR neuer Fahrzeugschein)
Rechtsgrundlage: § 44 Fahrzeug-Zulassungsverordnung