Internationaler Zulassungsschein
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten (Fahrten im internationalen Verkehr).
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
Gebühr: 22,50 (10,50 EUR, zzgl. 12,00 EUR neuer Fahrzeugschein)
Rechtsgrundlage: § 18 Fahrzeug-Zulassungsverordnung