Einfache Registerauskunft

Gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz können Sie zur Verfolgung von Rechtsansprüchen Fahrzeugdaten und Halterdaten anfragen. Dabei müssen Sie unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) glaubhaft darlegen, dass Sie die Daten

  • zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder
  • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

benötigen. Die Anfrage muss "Tatdatum, die Tatzeit und den Tatort" sowie ergänzende Angaben zum Sachverhalt, aus denen ein Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erkenntlich wird, enthalten. Die Anfrage hat schriftlich auf dem Postweg oder per Email (kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de) zu erfolgen, Die Auskunft geht Ihnen, sofern eine Auskunft erteilt werden darf, anschließend auf dem Postweg zu.

Gebühren: ab 5,10 EUR (gilt auch für Negativauskünfte)

 

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