Einfache Registerauskunft
Gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz können Sie zur Verfolgung von Rechtsansprüchen Fahrzeugdaten und Halterdaten anfragen. Dabei müssen Sie unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) glaubhaft darlegen, dass Sie die Daten
- zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
benötigen. Die Anfrage muss "Tatdatum und -zeit" enthalten und schriftlich erfolgen, die Auskunft geht Ihnen auf dem Postweg zu.
Gebühren: ab 5,10 EUR (gilt auch für Negativauskünfte)