Einfache Registerauskunft

Gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz können Sie zur Verfolgung von Rechtsansprüchen Fahrzeugdaten und Halterdaten anfragen. Dabei müssen Sie unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) glaubhaft darlegen, dass Sie die Daten

  • zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder
  • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

benötigen. Die Anfrage muss "Tatdatum und -zeit" enthalten und schriftlich erfolgen, die Auskunft geht Ihnen auf dem Postweg zu.

Gebühren: ab 5,10 EUR (gilt auch für Negativauskünfte)

 

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