Vermessungen

Gebäudeeinmessung

Im Liegenschaftskataster sind alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) darzustellen und zu beschreiben. Dies schreibt das Vermessungs- und Katastergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW) seit 1972 vor. Daher entsteht mit der Fertigstellung eines Gebäudes die Verpflichtung dieses einmessen zu lassen.  mehr >>

Zerlegungsvermessung / Teilungsvermessung

Sie möchten nur einen Teil eines Grundstücks (Flurstücks) kaufen oder verkaufen? Die Zerlegung ist der katastertechnische Vorgang zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit zur Schaffung neuer Flurstücke. Die Teilung des Grundstücks und die Überschreibung des Grundstücksteiles können daraufhin im Grundbuch erfolgen. Ziel einer Zerlegungsvermessung ist immer eine Teilung im Grundbuch zu ermöglichen.  mehr >>

Grenzanzeige und Grenzvermessung

Sie wollen für ein geplantes Bauvorhaben eine grenznahe Mauer oder einen Zaun errichten? Es bestehen zwischen Ihnen und Ihrem Grenznachbarn Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen? Ist der Verlauf einer Grenze unklar, hilft das Liegenschaftskataster mit einer Grenzvermessung oder einer amtlichen Grenzanzeige weiter. Grenzvermessungen werden beispielsweise vorbereitend für geplante Bauvorhaben wie Häuser und Garagen, geplante Einfriedungen wie Zäune oder Hecken und bei Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn durchgeführt. Eine amtliche Grenzanzeige hat den gleichen Zweck. Allerdings werden hier die Ergebnisse nicht beurkundet und fehlende Grenzzeichen nicht erneuert!  mehr >>

Amtlicher Lageplan

Amtliche Lagepläne sind erforderlich zur Eintragung einer Baulast und zur Genehmigung einer Grundstücksteilung eines bebauten Grundstücks. Manchmal ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Amtlicher Lageplan auch für einen Bauantrag erforderlich.  mehr >>

Verschmelzung und Vereinigung

Durch die Verschmelzung von Flurstücken werden im Liegenschaftskataster bisher selbstständige Flurstücke katastertechnisch zusammengefasst. Häufig ist eine Verschmelzung von mehreren Flurstücken für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebäude auf zwei oder mehreren zusammenliegenden Flurstücken errichtet und somit die Eintragung einer Baulast vermieden werden soll.  mehr >>

 

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