Tempo-100 km/h-Plakette ("100er Zulassung für Anhänger")

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Anhänger in Deutschland abweichend von der Straßenverkehrs-Ordnung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gezogen werden.

Das Vorliegen der Voraussetzungen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen sein und eine gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.

Online-Zulassung i-Kfz

Die Zuteilung einer Tempo-100-km/h-Plakette ist internetbasiert nicht möglich.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • falls noch nicht eingetragen, Nachweis der erfüllten Voraussetzung (z. B. durch Herstellerbescheinigung, Gutachten einer Prüforganisation, EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • ggf. auch Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wenn zur Erlangung der Voraussetzungen eine techn. Änderung am Fahrzeug stattgefunden hat (i.d.R. wenn Gutachten durch Prüforganisation erstellt wurde)
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Gebühren: Ohne Eintragung 3,80 EUR, ansonsten ab 13,20 EUR

Hinweis: Die Tempo-100 km/h-Plakette bekommen Sie nicht bei uns, diese muss privat erworben und uns dann zum Siegeln vorgelegt werden.

Sofern der Anhänger bereits mit entsprechender Plakette aus einem anderen Landkreis gesiegelt ist, behält diese ihre Gültigkeit auch nach Umschreibung in den Kreis Steinfurt.

 

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