Kurzzeitkennzeichen


Kurzzeitkennzeichen sind für Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen und dürfen nur einem Fahrzeug (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) zugeteilt werden. Der Gültigkeitszeitraum ist auf höchstens fünf Tage ab Tag der Erteilung begrenzt.

Online-Zulassung i-Kfz

Kurzzeitkennzeichen können nicht internetbasiert beantragt werden.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz/Betriebsstätte im Kreis Steinfurt oder
  • das Fahrzeug befindet sich nachweislich im Kreis Steinfurt und
  • das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt ("abgemeldet")

Sie benötigen:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die für Kurzzeitkennzeichen ausgelegt ist
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung können für direkte Fahrten zur Hauptuntersuchung ebenfalls Kurzzeitkennzeichen erhalten. Der Fahrtzweck wird entsprechend im Dokument vermerkt.

Gebühren: 13,10 EUR

Rechtsgrundlage: § 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Hinweis: Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland gibt es grds. Ausfuhrkennzeichen.

 

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