Minderjährige Halter
Ein Kraftfahrzeug kann unter folgenden Umständen auf minderjährige Halter zugelassen werden:
- die Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz oder
- die Person besitzt die für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis (z. B. begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Sie benötigen:
- die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten (schriftlich),
- Ausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten,
- Nachweis der Schwerbehinderung bzw. der Fahrerlaubnis
Gebühren: keine zusätzlichen Gebühren