Änderung von Dokumenten

Namensänderung

Ihr Name hat sich geändert, z. B. durch Heirat oder Scheidung?

Online-Zulassung i-Kfz

Namensänderungen sind internetbasiert nicht möglich.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Bestimmte Veränderungen am Fahrzeug müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (teilweise auch im Teil II) eingetragen werden. Ob und wann eine Änderung eingetragen werden muss, können Sie dem Gutachten entnehmen.

Sie benötigen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
    • Ausweisdokument
    • Nachweis über die Namensänderung
    • gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
    • ein elektronisches Zahlungsmittel

    Gebühren:

    ab 12,00 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle

    Hinweise: Sofern eine andere Person als Halter eingetragen werden soll, siehe Umschreibung.

    Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) z. B. aufgrund einer Finanzierung bei einer Bank o. ä. hinterlegt sein, so ist das Dokument vorher dort anzufordern. Es werden gesonderte Gebühren fällig.

    Anschriftenänderung

    Sie sind innerhalb des Kreises Steinfurt umgezogen?

    Online-Zulassung i-Kfz

    Anschriftenänderungen sind internetbasiert möglich - weitere Infos finden Sie hier.

    Vor Ort

    Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

    Es ist lediglich die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Dies können Sie während Ihrer persönlichen Meldung in den Einwohnermeldeämtern/ Bürgerbüros der Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt gleich miterledigen, sofern keine Kfz-Zulassungsstelle vor Ort ist (weitere Ausnahmen: Hopsten, Horstmar, Lienen, Lotte, Recke, Westerkappeln und Wettringen).

    Sollten Sie die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls wünschen, so kann die Änderung nur in einer der drei Kfz-Zulassungsstellen vorgenommen werden.

    Sie benötigen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Ausweisdokument
    • Nachweis über die Anschriftenänderung
    • gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
    • ein elektronisches Zahlungsmittel

    Sofern Sie noch den „alten" Fahrzeugschein besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.

    Gebühren:

    ab 5,20 EUR (internetbasiert)

    ab 11,10 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle

    Hinweise: Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen, d. h. das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt außerhalb des Kreises Steinfurt zugelassen? Siehe Umschreibung.

    Sie sind weggezogen, haben den Kreis Steinfurt verlassen? In diesem Fall sind wir nicht mehr für Sie zuständig. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres neuen Hauptwohnsitzes zum Zwecke der Umschreibung (Standortwechsel) in Verbindung.

    Technische Änderung
    (Eintragung in die Fahrzeugpapiere)

    Bestimmte Veränderungen am Fahrzeug müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (teilweise auch im Teil II) eingetragen werden. Ob und wann eine Änderung eingetragen werden muss, können Sie dem Gutachten entnehmen.

    Online-Zulassung i-Kfz

    Technische Änderungen können internetbasiert nicht eingetragen werden.

    Vor Ort

    Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

    Sie benötigen:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) - abweichend von § 13 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist bei technischen Änderungen immer auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen. Sie dient als Nachweis der Verfügungsberechtigung.
      • Gutachten einer Prüforganisation (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ etc.)
      • gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
      • bei Änderung der Fahrzeugklasse eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
      • ein elektronisches Zahlungsmittel

      Gebühren: ab 12,00 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle

      Hinweis: Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) z. B. aufgrund einer Finanzierung bei einer Bank o. ä. hinterlegt sein, so ist das Dokument vorher dort anzufordern. Es werden gesonderte Gebühren fällig.

       

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