Grenzanzeige und Grenzvermessung

Sie wollen für ein geplantes Bauvorhaben eine grenznahe Mauer oder einen Zaun errichten? Es bestehen zwischen Ihnen und Ihrem Grenznachbarn Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen? Ist der Verlauf einer Grenze unklar, hilft das Liegenschaftskataster mit einer Grenzvermessung oder einer amtlichen Grenzanzeige weiter. Grenzvermessungen werden beispielsweise vorbereitend für geplante Bauvorhaben wie Häuser und Garagen, geplante Einfriedungen wie Zäune oder Hecken und bei Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn durchgeführt. Eine amtliche Grenzanzeige hat den gleichen Zweck. Allerdings werden hier die Ergebnisse nicht beurkundet und fehlende Grenzzeichen nicht erneuert!

Grenzvermessung

Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen des Grundstücks mit Hilfe der Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft. Hierbei kann es sich sowohl um bereits festgestellte, als auch um noch nicht festgestellte Grenzen handeln. Fehlerhafte Grenzzeichen in den Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen auf dem Grundstück durch neue ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort bei einem Grenztermin angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.

Amtliche Grenzanzeige

Bei der amtlichen Grenzanzeige wird eine bereits festgestellte Grenze mit Hilfe der Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und dem/den Auftraggeber/n vor Ort angezeigt. Eine Abmarkung fehlender Grenzzeichen und die Aufnahme einer Grenzniederschrift erfolgt nicht. Diese Lösung ist kostengünstiger als die Grenzvermessung und reicht in vielen Fällen wie z.B. beim Setzen eines Zaunes oder einer Hecke aus.

Die Kosten für eine amtliche Grenzanzeigen oder eine Grenzvermessung sind landeseinheitlich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und  Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) geregelt. Detailauskünfte zu den Kosten und dem Antragsumfang für eine amtliche Grenzanzeige oder einer Grenzvermessung erhalten Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.

 

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